Zahlungsdiensterahmenvertrag

- nachfolgend auch der „Vertrag“ genannt -

zwischen

1. Registrierenden Unternehmen
- nachfolgend „Händler“ genannt -

und

2. cflox GmbH

vertreten durch die Geschäftsführer Christoph Kaup, Thomas Krings, Dr. Philipp Tillmanns (Gaußstraße 190c, D-22763 Hamburg, Amtsgericht Hamburg, HRB 127858)

- nachfolgend „cflox” genannt –

und

3. Kaufland Marketplace GmbH,

vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Gerald Schönbucher, Claudia Bolten und Sebastian Schork (Stiftsbergstraße 1, 74172 Neckarsulm, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Registernummer HRB 774318)

- nachfolgend „Kaufland Marketplace" oder „Marktplatz" genannt -

- der Händler, cflox und der Marktplatz nachfolgend einzeln oder gemeinsam die „Partei" genannt -

0. PRÄAMBEL

Die Kaufland Marketplace GmbH betreibt unter der Domain www.kaufland.de, weiteren Top-Level Domains und innerhalb von mobilen Applikationen (APP) eine Verkaufsplattform (nachfolgend „kaufland.de“ genannt), über welche sie zum einen selbst Waren an Endkunden vertreibt und auf der anderen Seite als Vermittler von Kauftransaktionen durch Drittanbieter auftritt.

Dieser Vertrag soll auf alle Verkaufsplattformen der Kaufland Marketplace Anwendung finden. Der Begriff „kaufland.de“ umfasst in diesem Fall auch die jeweils weiteren Verkaufsplattformen.

cflox übernimmt, auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages mit dem Marktplatz („Kooperationsvertrag“), die Zahlungsdienste zur Abwicklung von Verträgen über den Kauf und Verkauf von Produkten zwischen dem Endkunden (wie in Ziffer 1 dieses Vertrages definiert) und dem Händler, die auf der Website kaufland.de geschlossen werden. cflox nimmt hierzu Zahlungen für den Händler entgegen und zahlt die Gelder aus dem Verkauf der Produkte, abzüglich vereinbarter Gebühren und Entgelte, an den Händler aus. Somit stellen die Leistungen der cflox eine wesentliche Voraussetzung dafür dar, dass die Kaufland Marketplace ihre Funktion als Verkaufsplattform erfüllen, der Betrieb der Verkaufsplattform reibungslos sichergestellt werden kann und die von der Kaufland Marketplace betriebene Verkaufsplattform kaufland.de aufgrund ihrer einfachen und unkomplizierten Handhabung sowohl für Händler als auch für Endkunden attraktiv ist. Dieser Vertrag wird gemäß den Regelungen des Kooperationsvertrags zwischen der Kaufland Marketplace und der cflox geschlossen und gewährleistet einerseits eine funktionierende Abwicklung von Zahlungen für auf kaufland.de abgeschlossene Transaktionen. Andererseits dient er der Sicherstellung der zwischen Kaufland Marketplace und dem Händler getroffenen Vereinbarungen zum Zahlungskonzept und zu den Zahlungskonditionen des Marktplatzes.

cflox ist dazu befugt, bestimmte Zahlungsdienstleistungen anzubieten und ist von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) als Zahlungsinstitut im Sinne des §1 Abs. 1 Nr. 5 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz („ZAG“) zugelassen. Sie ist im öffentlichen Zahlungsinstitute-Register der BaFin auf deren Website unter ID 156868 eingetragen.

Dies vorausgeschickt, treffen die Parteien die folgende Vereinbarung:

§ 1 Vertragsgegenstand

1.1 Der Händler vertreibt als Unternehmer (§ 14 BGB) Waren über kaufland.de an Endkunden („Endkunden“) und schließt dazu mit den Endkunden einen Kaufvertrag („Grundgeschäft“). Die aus dem Grundgeschäft begründeten Zahlungsforderungen des Händlers kann der Endkunde gegenüber dem Händler mittels unterschiedlicher Zahlarten begleichen. Zusätzlich räumt der Händler der cflox das Recht ein, dem Endkunden die jeweiligen Kaufpreisforderungen im Namen des Händlers zu stunden und diese gestundeten Forderungen unmittelbar zu übernehmen. cflox ist nicht verpflichtet, die vorgenannten Zahlungsarten und die Stundung zur Verfügung zu stellen.

1.2 cflox nimmt die Zahlungen der Endkunden im Auftrag des Händlers treuhänderisch entgegen und leitet die Geldbeträge, abzüglich der zwischen dem Händler und der Kaufland Marketplace vereinbarten Gebühren und Entgelte, an den Händler weiter.

1.3 Neben dem Einzug der Gelder von Endkunden beauftragt der Händler cflox auch mit der Rücküberweisung von eingegangenen Zahlungen des Endkunden im Falle eines Widerrufs des Grundgeschäfts oder anderer Fälle, in denen der Endkunde einen rechtlichen Anspruch auf Rückzahlung oder Rückbuchung des Kaufpreises hat, bzw. dies geltend macht („Rücküberweisung“).

1.4 Die Auszahlungsmodalitäten bzgl. der Auszahlung an den Händler bzw. der Rücküberweisung an den Endkunden erfolgt nach Maßgabe der Ziffer 8 dieses Vertrages.

1.5 Kaufland Marketplace führt für die Händler und Endkunden, aber auch für sich selbst virtuelle Abrechnungskonten. Die Aufgabe, die Auszahlungsdaten aufzuarbeiten, fällt originär den Händlern zu. Der Händler bedient sich für die Erfüllung seiner Aufgaben der Unterstützung des Marktplatzes.

1.6 Im Rahmen dessen erhält der Marktplatz von den Händlern Zahlungsdaten zur Auszahlung der Gelder aus dem Grundgeschäft. Diese Zahlungsdaten beinhalten: Beträge aus den Transaktionen des Grundgeschäfts und die Empfängerdaten wie Händler-IBAN, Händler-Kontonummer und Bankdaten oder sonstige je nach Zahlungsmittel notwendige Informationen („Zahlungsdatei“). Der Händler weist den Markplatz an, die Zahlungsdatei der cflox bereitzustellen.

1.7 Die Parteien stellen in diesem Zusammenhang klar, dass die Tätigkeit des Marktplatzes im Zusammenhang mit den Abrechnungskonten allein aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Händler und dem Marktplatz erfolgt. Insofern nimmt der Marktplatz keine Verpflichtung der cflox wahr.

1.8 Die Parteien sind sich zudem einig, dass cflox im Rahmen dieses Vertrages erst zur Auszahlung an den Händler verpflichtet wird, sobald cflox die Zahlungsdatei vom Marktplatz erhalten hat. Erst dann liegt ein gegenüber cflox wirksamer Zahlungsauftrag des Händlers vor, aus dem cflox zur Auszahlung der Beträge nach Maßgabe der Ziffer 8 dieses Vertrages verpflichtet wird.

§ 2 Sicherungsanforderung

2.1 Die Sicherungsanforderungen im Hinblick auf die (i) vereinnahmten Gelder der Händler als Zahlungsdienstnutzer sowie (ii) die Rücküberweisungen an Endkunden erfüllt cflox mittels einer Bankgarantie im Sinne des § 17 Abs. 1 Nr. 2 ZAG oder mittels Treuhandkonten im Sinne des § 17 Abs. 1 Nr. 1 ZAG. Die cflox wird dem Händler und dem Markplatz auf Anfrage mitteilen, auf welche Art sie die zuvor genannten Sicherungsanforderungen erfüllt.

2.2 Im Falle der Sicherung durch Bankgarantie wird diese von der Intesa Sanpaolo S.p.A., Filiale Frankfurt am Main bereitgestellt. Die Geltendmachung des Garantiefalls setzt voraus, dass cflox zahlungsunfähig ist. Zugunsten des einzelnen Händlers ist die Garantie beschränkt auf die Höhe der Gelder, die zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Garantie falls auf den Konten der cflox für ihn verbucht waren. Die Anforderung des Händlers aus der Bankgarantie gegenüber der Intesa Sanpaolo S.p.A., Filiale Frankfurt am Main, muss begleitet sein von Kopien seiner vollständig oder teilweise unbezahlten Rückzahlungsansprüche aus dem jeweiligen Zahlungsdiensterahmenvertrag mit cflox. Aus Identifikationsgründen ist der Intesa Sanpaolo S.p.A., Filiale Frankfurt am Main jede Inanspruchnahme unter der Bankgarantie über die Bank des Händlers zuzuleiten, die bestätigt, dass die Anforderungserklärung des Händlers rechtsgültig von diesem unterzeichnet ist.

2.3 Im Falle der Sicherung durch Treuhandkonten, führt die cflox ein zentrales offenes Treuhandsammelkonto bei einem deutschen Kreditinstitut, auf dem die cflox Gelder zur Abwicklung für die Händler bis zur Auszahlung entgegennimmt. Die cflox stellt sicher, dass die eingehenden Beträge jederzeit den Händlern zugeordnet werden können. Auf Verlangen des Händlers wird die cflox das Kreditinstitut nennen, bei dem das Treuhandkonto geführt wird, sowie den Nachweis erbringen, dass dieses Kreditinstitut einer Einrichtung zur Sicherung von Ansprüchen von Anlegern angehört und in welchem Umfang die von der cflox eingezogenen und auf dem Sam- melkonto verwahrten Beträge gesichert sind. Etwaige Kosten für die Nutzung des Treuhandkontos werden von cflox getragen. Vom Kreditinstitut für das Treuhandkonto gewährte Zinsen stehen cflox zu. Der Händler hat keinen Anspruch auf Herausgabe der von cflox gezogenen Zinsen. Es ist cflox gestattet, etwaige Zinsen sowie Gutschriften, die aufgrund von Retouren aus dem der Gutschrift zugrundeliegendem Grundgeschäft zu einer Stornierung von Guthaben geführt haben, als auch Verbindlichkeiten des Händlers aus einem Fremdwährungsgeschäft (Ziffer 8.6) vom Treuhandkonto zu entnehmen und mit entsprechenden Auszahlungsansprüchen der Händler zu verrechnen.

§ 3 Angaben zum Händler/Kommunikation

3.1 Der Händler ist verpflichtet, cflox bzw. einem hierfür von cflox beauftragten Dienstleister sämtliche Informationen und Unterlagen zu übermitteln sowie Auskünfte zu erteilen, die gemäß den jeweils geltenden Bestimmungen des deutschen Geldwäschegesetzes für die Begründung und den Erhalt der Geschäftsbeziehung des Händlers zu cflox notwendig sind.

3.2 Der Händler verpflichtet sich gegenüber cflox, alle gemachten Angaben, bzw. übermittelten Unterlagen auf aktuellem Stand nachzuhalten; ggf. erforderliche Unterlagen ohne weitere Aufforderung nachzureichen und cflox Änderungen hinsichtlich der gemachten Angaben/übermittelten Unterlagen unverzüglich mitzuteilen.

3.3 Der Händler gibt gegenüber cflox ein Referenzkonto an, auf welches Auszahlungen erfolgen sollen („Referenzkonto“). Eine Veränderung des Referenzkontos teilt der Händler cflox unverzüglich, mindestens jedoch 10 Werktage vor der nächsten Auszahlung, mit.

§ 4 Zahlungsabwicklung/Zahlarten

Für den Händler bestimmte Zahlungen nimmt die cflox ausschließlich auf einem sog. Clearingkonto (bzw. einem Unterkonto des Clearingkontos) (das Clearingkonto zusammen mit den Unterkonten nachfolgend das „Clearingkonto“) entgegen. Für die Bezahlung der Produkte des Händlers kann der Endkunde auf kaufland.de wahlweise zwischen verschiedenen Zahlungsoptionen wählen. Diese Zahlungsoptionen werden entweder direkt von cflox oder aber von dritten Anbietern bereitgestellt.

§ 5 Kreditkartenakzeptanz

Aufgrund der Regularien zur Abwicklung von Kreditkartenzahlungen ist cflox verpflichtet, den Händler gemäß folgender Regelungen zu informieren und gegenüber cflox zu verpflichten:

5.1 cflox ist berechtigt, einzelne Händler von der Durchführung für Kreditkartenzahlungen von Endkunden abzulehnen. Gründe sind insbesondere

  • ein erhöhtes Volumen erwarteter Rückbelastungen,
  • ein Verstoß des Händlers gegen die Regularien der Kreditkartenorganisationen (die „Regularien“) oder anzuwendendes Recht,
  • mangelnde Liquidität des Händlers.

5.2 Der Händler verpflichtet sich, die Regularien aller Kreditkartenorganisationen einzuhalten, die für die Abwicklungen von Zahlungen über kaufland.de relevant sind. Die Regularien der Kreditkartenorganisationen sind im Internet oder auf Anfrage bei cflox erhältlich.

5.3 Der Händler erkennt an, dass die Kreditkartenorganisationen die alleinigen und ausschließlichen Inhaber der Kreditkartenmarken sind. Der Händler verpflichtet sich zudem, das Eigentum an diesen Marken aus keinem Grund zu bestreiten und er erkennt an, dass die Kreditkartenorganisationen ihm die Verwendung der Marken jederzeit, mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Ankündigung aus beliebigem Grund untersagen können.

5.4 Der Händler erkennt die Berechtigung der Kreditkartenorganisationen an, alle Bestimmungen der Regularien durchzusetzen und ihm jedes Verhalten zu untersagen, das den Kreditkartenorganisationen nach deren Auffassung einen Schaden – einschließlich eines Rufschadens – zufügen oder die Gefahr eines solchen Schadens hervorrufen oder sich nachteilig auf die Integrität des Zahlungssystems und/oder die Vertraulichkeit der Informationen der Kreditkartenorganisationen, wie sie in den Regularien definiert ist, auswirken könnte.

5.5 Der Händler verpflichtet sich, nichts zu unternehmen, was die Ausübung dieses Rechts durch die Kreditkartenorganisationen verhindern oder beeinträchtigen könnte.

5.6 Der Händler darf von einem Karteninhaber nicht verlangen, auf ein Recht zur Anfechtung einer Transaktion zu verzichten.

5.7 cflox ist berechtigt, regelmäßige oder fallbasierte Überprüfungen der Systeme und Geschäftsräume der Händler vorzunehmen.

§ 6 Forderungsabtretung

6.1 Der Händler verpflichtet sich gegenüber cflox, alle entstehenden Forderungen aus den Verkäufen von Produkten, welche von Endkunden über die jeweils angebotenen Zahlungsarten bezahlt werden, fortlaufend an die cflox abzutreten. Der Händler stimmt der Forderungsabtretung an cflox hiermit zu.

(a) Das Angebot zur Abtretung erfolgt durch die Übermittlung aller wesentlichen Merkmale der Forderung an cflox. Dies geschieht in der Regel automatisch mit Abschluss des Bestellvorgangs des Endkunden.

(b) cflox nimmt das Angebot zur Abtretung der angebotenen Forderungen schon jetzt an. Das gilt nicht für das Angebot von Forderungen, denen ein Abtretungsverbot entgegensteht oder die mit einem verlängerten Eigentumsvorbehalt oder mit einer Globalzession kollidieren. Der Händler verzichtet gem. § 151 S. 1 BGB auf den Zugang der Annahmeerklärung.

6.2 Die Versendung der Ware durch den Händler hat so kurz nach der Bestellung wie möglich und innerhalb des dem Endkunden bei der Bestellung mitgeteilten Zeitrahmens zu erfolgen. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Händler nicht berechtigt, bei Nutzung der o.g. Zahlungsarten Lieferung an einen anderen Empfänger als den Endkunden oder an eine Lieferanschrift, die von der Rechnungsanschrift des Endkunden abweicht, anzubieten.

6.3 Hinsichtlich aller abgetretenen Forderungen verpflichtet sich der Händler gegenüber cflox, cflox alle Umstände anzuzeigen, die einer Abtretung der Forderung entgegenstehen. Dazu zählen insbesondere ein Abtretungsverbot sowie die Kollision mit einem verlängerten Eigentumsvorbehalt oder mit einer Globalzession.

6.4 Der Händler garantiert cflox, dass er (i) Eigentümer der über die jeweilige. Zahlungsart generierten Forderungen (wie diese in den übermittelten Daten beschrieben worden ist) geworden ist, (ii) Eigentümer sämtlicher damit im Zusammenhang stehender Rechte ist, (iii) die Forderung frei von Rechten Dritter ist, (iv) frei von Einreden und Einwendungen sind und (v) im Hinblick auf die Forderung kein Abtretungsverbot besteht. Einreden und Einwendungen sind beispielsweise, aber nicht abschließend, fehlende Fälligkeit, Aufrechnung, Anfechtung, Minderung, Rücktritt und die Geltendmachung von Schadensersatz- und Nacherfüllungsansprüchen. Verweigert der Endkunde aufgrund von Einreden oder Einwendungen die Zahlung, kann cflox von der Forderungsabtretung zurücktreten und Rückzahlung des Kaufpreises vom Händler verlangen. Darüber hinaus garantiert der Händler gegenüber cflox, dass die Forderung nicht nachträglich in ihrem rechtlichen Bestand verändert wird. Weitere Garantien gibt der Händler nicht ab. Insbesondere haftet der Händler gegenüber cflox nicht für die Zahlungsunfähigkeit des Endkunden.

6.5 cflox trägt somit gegenüber dem Händler das Risiko der Nichtzahlung des Endkunden in Bezug auf die Forderungen aus den Grundgeschäften, welche der Händler aufgrund der Nichtzahlung des Endkunden an die cflox übertragen hat.

6.6 Mit Erwerb der Forderung ist cflox gegenüber dem Händler zu einer Zahlung in der Höhe des Kaufpreises der abgetretenen Forderungen verpflichtet. cflox wird unverzüglich nach der Forderungsabtretung eine entsprechende Gutschrift auf einem intern geführten Rechnungskonto für den Händler vornehmen. Die Auszahlung an den Händler erfolgt gemäß den weiteren Bestimmungen dieses Vertrages.

§ 7 Kontoführung/Kontozugriff

7.1 cflox führt für den Händler im Rahmen dieser Vereinbarung kein Konto in laufender Rechnung bzw. kein Zahlungskonto gemäß § 1 Abs. 17 ZAG.

7.2 Einzahlungen für den Händler werden von der cflox auf dem Clearingkonto treuhänderisch entgegengenommen und gebucht. Ebenso wird ein internes Rechnungskonto für den Händler geführt.

7.3 Der Händler kann von cflox eine Weiterleitung von Beträgen nur im Rahmen eines ihm zustehenden, auf dem Clearingkonto vorhandenen Guthabens und in einer solchen Höhe verlangen, in der diesem Guthaben nicht durch Endkunden geltend gemachte rechtliche Ansprüche auf Rückzahlung oder Rückbuchung des Kaufpreises gegenüberstehen und/ oder Beträge gemäß Ziffer 8.4 dieses Vertrages einbehalten oder verrechnet wurden („verfügbarer Betrag“). Der Händler kann über die von cflox bereitgestellten Systeme jederzeit Einsicht über sein vorhandenes Guthaben und den verfügbaren Betrag nehmen. Sollte es zu einer über den verfügbaren Betrag und/oder das vorhandene Guthaben hinausgehenden Auszahlung gekommen sein, so ist dieser Betrag durch den Händler unverzüglich auf das von cflox geführte Clearingkonto zurückzuzahlen.

§ 8 Auszahlung von Kontoguthaben und Rücküberweisungen

8.1 cflox ist gegenüber dem Händler verpflichtet, die für den Händler entgegengenommenen Beträge in der Währung, in der sie entgegengenommen wurden, nach Zahlungseingang auf dem Clearingkonto und abzüglich aller vereinbarten Gebühren und Entgelte und Aufwendungen, zum vereinbarten Auszahlungszeitpunkt auszukehren (der „Auszahlungsanspruch“). Dies gilt nicht insoweit, als cflox gegenüber dem Händler zu einem Einbehalt von Beträgen berechtigt ist. Im Einklang mit Ziffer 1.8 dieses Vertrages stellen die Parteien klar, dass die Pflicht von cflox zur Auszahlung der für den Händler entgegengenommenen Beträge erst dann entsteht, wenn cflox die Zahlungsdatei vom Marktplatz erhalten hat.

8.2 cflox rechnet die jeweiligen Händlerguthaben tagesaktuell ab. Insbesondere wegen des Verbraucherwiderrufsrechts im Fernabsatzgeschäft sowie unterschiedlichen Lieferzeiträumen werden die auf dem hierfür eingerichteten Clearingkonto der Händler eingegangenen Gelder jedoch erst mit einer zeitlichen Verzögerung von mindestens 14 (vierzehn) Tagen, spätestens jedoch zweiundvierzig (42) Tage, nach Abschluss des Kaufvertrages zur Auszahlung an den jeweiligen Händler bereitgestellt. Auf das Pfandrecht gemäß Ziffer 13 dieses Vertrages wird verwiesen.

8.3 Eine Wertstellung der Zahlungen an den Händler erfolgt gemäß § 675t Abs. 1 BGB nach Erhalt des jeweiligen Betrages auf das Clearingkonto. Der Händler kann über den Marktplatz die Auszahlung beantragen. Die Auszahlung ist nach Wahl des Händlers (unter Berücksichtigung der unter Ziffer 8.2 dargestellten Fristen) grundsätzlich zu zwei Terminen im Monat möglich. Diese werden in dem System dargestellt. Darüber hinaus hat der Händler die Möglichkeit, die Auszahlung fälliger und freigegebener Gelder zu weiteren Zeitpunkten zu beantragen. Eine Auszahlung kann jedoch stets nur an Bankarbeitstagen erfolgen.

8.4 cflox ist gegenüber dem Händler berechtigt, von den auf dem Clearingkonto für den Händler eingegangenen Beträgen folgende Positionen nicht an den Händler auszukehren, sondern einzubehalten und direkt zu verrechnen:

(a) die zwischen dem Marktplatz und dem Händler vereinbarte Provision; und

(b) weitere Entgelte und Ansprüche des Marktplatzes gegen den Händler; und (einschließlich Rücküberweisungen);

(c) weitere Entgelte und Ansprüche von Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung von weiteren Serviceleistungen, die der Händler auf dem Marktplatz in Anspruch genommen hat (unabhängig von Ziffer 8.4 (a) und (b)), und

(d) etwaige der cflox einredefrei zustehende und fällige Ansprüche gegen den Händler.

8.5 Die Auszahlung von Guthaben des Händlers wird cflox auf das Referenzkonto des Händlers veranlassen.

8.6 Beantragt der Händler die Auszahlung von Guthaben in einer anderen Währung als der Währung, in der die Guthabenbeträge für den Händler entgegengenommen wurden („Fremdwährung“), erfordert die Auszahlung eine Umrechnung in diese Fremdwährung („Fremdwährungsgeschäft“). Die Abrechnung der Auszahlung von Fremdwährung erfolgt zum cflox-Auszahlungskurs. Dieser wird auf den beantragten Auszahlungsbetrag in entgegengenommener Währung berechnet. Der sich daraus ergebende Umrechnungsbetrag wird an das Referenzkonto des Händlers ausgezahlt. Der cflox-Auszahlungskurs setzt sich aus folgenden zwei Bestandteilen zusammen:

(1) dem maßgeblichen Spot-Kurs und
(2) einem Aufschlag auf den Spot-Kurs.

Basis der Umrechnung ist der Spot-Kurs, der von der Deutschen Bank AG, Frankfurt am Main, Deutschland („DB“) auf der Webseite https://www.db-markets.com/spot („DB Markets“) für das jeweilige Währungspaar veröffentlicht wird. Änderungen dieser Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Händlers wirksam. Die Umrechnung erfolgt zum Zeitpunkt des Währungstausches am Abrechnungstag. Abrechnungstag ist der Bankarbeitstag nach dem Tag der Beantragung der Auszahlung durch den Händler. Bankarbeitstag ist ein Werktag von Montag bis Freitag, an dem die DB Zahlungen verarbeitet. Wird der Spot-Kurs für die Umrechnung des relevanten Währungspaars nicht direkt auf DB Markets veröffentlicht, erfolgt die Umrechnung auf Basis der auf DB Markets veröffentlichten Spot-Kurse über EUR als Referenzwährung (z.B. CZK/PLN = CZK/EUR x EUR/PLN).

Die Höhe des Aufschlags auf den maßgeblichen Spot-Kurs beträgt für jedes Währungspaar 150 Basispunkte (bps), d.h. 1,5 %.

Dem Händler wird bei Beantragung der Auszahlung ein geschätzter cflox-Auszahlungskurs angezeigt.

Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass der geschätzte cflox-Auszahlungskurs aufgrund von Marktbedingungen, auf die wir keinen Einfluss haben, vom tatsächlich angewandten cflox-Auszahlungskurs abweichen kann. Maßgeblich für die Festlegung des cflox-Auszahlungskurses ist der Spot-Kurs, der von DB am Abrechnungstag angewendet wird. Dem Händler wird im Verwendungszweck der Auszahlung der tatsächlich angewandte cflox-Auszahlungskurs mitgeteilt. cflox behält sich vor einen Antrag des Kunden auf Auszahlung in Fremdwährung nicht anzunehmen oder auszuführen. Ein Anspruch auf die Auszahlung von Fremdwährung besteht nicht. Der Auszahlungsanspruch nach Ziffer 8.1. bleibt jedoch bestehen.

8.7 Überdies ermächtigt der Händler cflox widerruflich, soweit nichts anderes vereinbart ist, die von ihm zu ent- richtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten des Referenzkontos mittels Lastschrift einzuziehen, sollte eine Verrechnung mit dem bei cflox vorhandenen Guthaben des Händlers nicht möglich sein.

8.8 Der Händler wird von cflox bei außergewöhnlichen Transaktionen, wie z.B. der Einziehung von Stornogebüh- ren, informiert und hat in jedem Fall für entsprechende Kontendeckung zu sorgen. Eine gültige Einzugsermäch- tigung ist Voraussetzung dieses Vertrages und wird für die Ab-rechnung benötigt.

8.9 Der einem Endkunden zustehende Erstattungsbetrag wird diesem auf seinem virtuellen Konto bei cflox gut- geschrieben und zur Auszahlung freigegeben. Spiegelbildlich wird der Erstattungsbetrag auf dem virtuellen Konto des Händlers in Abzug gebracht. Die Rücküberweisung an den Endkunden erfolgt im Auftrag des Händlers.

§ 9 Pflichten des Händlers/Informationsweitergabe an den Marktplatz

9.1 Der Händler verpflichtet sich gegenüber cflox zur Einhaltung aller auf ihn und die von ihm erbrachten Leistungen anwendbaren gesetzlichen Anforderungen. Entsprechendes gilt für die Einhaltung der Regelwerke von Kreditkartenorganisationen und Zahlungsmethodenanbieter, soweit sie Anforderungen an den Händler vorsehen. Es hat insbesondere sicherzustellen, dass

(a) die von ihm erbrachten Leistungen aufgrund der jeweils anwendbaren Gesetze in einer rechtlich zulässigen Art und Weise erbracht werden und

(b) die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen an den Vertrieb der Leistungen des Händlers (z.B. Anforderungen an Fernabsatzgeschäfte, Anforderungen aus dem elektronischen Geschäftsverkehr, Anforderungen an den E-Commerce) eingehalten werden und

(c) die jeweils für den Händler nach dem jeweils anwendbaren Recht geltenden Informations- und Unterrichtungspflichten eingehalten werden und

(d) die nach dem jeweils anwendbaren Recht geltenden Anforderungen an den Datenschutz, insbesondere nach der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung; „DSGVO“), eingehalten werden.

9.2 Der Händler darf zur Erfüllung der ihm nach dieser Vereinbarung obliegenden Pflichten Dritte nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung einschalten; diese Zustimmung wird in Bezug auf den Marktplatz hiermit erteilt.

§ 10 Informationsaustausch mit dem Marktplatz

Der Händler ist damit einverstanden, dass cflox sämtliche Informationen, die sie im Rahmen dieser Vereinbarung sowie in den Prozessen zur Registrierung und Verwaltung des Händleraccounts über den Händler und dessen Überweisungen erhält, dem Marktplatz mitteilen darf. Der Händler entbindet cflox insoweit vom Datengeheimnis gegenüber dem Marktplatz.

§ 11 Datenschutz

11.1 Die Parteien sind sich einig und erkennen an, dass cflox sämtliche personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrags, insbesondere personenbezogene Daten des Händlers, als unabhängiger und separater Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO verarbeitet, insbesondere im Verhältnis zum Händler und zum Marktplatz. Personenbezogene Daten des Händlers in diesem Sinne umfassen personenbezogene Daten (i) des Händlers selbst, wenn es sich bei diesem um eine natürliche Person handelt, (ii) von wirtschaftlich Berechtigten des Händlers sowie (iii) von sonstigen natürlichen Personen, die für den Händler auftreten, einschließlich gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter des Händlers

11.2 Die Datenschutzhinweise für Händler von cflox, diesem Vertrag beigefügt als Anlage 1, beschreiben, wie cflox personenbezogene Daten des Händlers im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrags verarbeitet. Der Händler verpflichtet sich, die Datenschutzhinweise für Händler den natürlichen Personen auf Seiten des Händlers, deren personenbezogene Daten im Rahmen dieses Vertrags an cflox übermittelt werden, zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere personenbezogene Daten von wirtschaftlich Berechtigten und gesetzlichen Vertretern des Händlers sowie sonstigen natürlichen Personen, deren Daten im Rahmen der Informations- und Unterlagenübermittlung gemäß den jeweils geltenden Bestimmungen des deutschen Geldwäschegesetzes im Rahmen der Ziffer 3 dieses Vertrags an cflox bereitgestellt werden.

11.3 Soweit der Händler im Rahmen der Durchführung dieses Vertrags personenbezogene Daten an den Marktplatz oder cflox übermittelt, stellt der Händler sicher, dass die Erhebung, Übermittlung sowie sonstige Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten im Einklang mit den für den Händler geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen, insbesondere der DSGVO, erfolgt.

11.4 Der Händler verpflichtet sich, cflox angemessen dabei zu unterstützen, (i) Anfragen von betroffenen Personen, einschließlich Endkunden, bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch cflox, insbesondere zur Geltendmachung von Betroffenenrechten gemäß der DSGVO, und (ii) Anfragen von Aufsichtsbehörden in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch cflox gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu beantworten.

§ 12 Beschwerden

12.1 Bei Reklamationen oder Beschwerden kann sich der Händler an den Kundendienst von cflox unter folgender E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer wenden:

E-Mail: [email protected]

Rufnummer +49 221 56797203 (Hotline Mo-Fr)

Die Beantwortung von Beschwerden durch cflox erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist.

12.2 Beschwerden der Händler, die sich unmittelbar auf die Zahlungsabwicklung und die Erbringung eines Zahlungsdienstes beziehen, werden spätestens innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Eingang der Beschwerde beantwortet. Kann cflox ausnahmsweise aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb von 15 Arbeitstagen antworten, erhält der Händler eine vorläufige Antwort mit den Gründen für die Verzögerung und eine Information, bis wann eine Beantwortung der Beschwerde spätestens zu erwarten ist. Die endgültige Beantwortung der Beschwerde erfolgt in keinem Fall später als 35 Arbeitstage nach Eingang der Beschwerde.

12.3 Die Beantwortung der Beschwerde erfolgt entweder in Papierform, in elektronischer Form oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger.

12.4 Anstatt oder zusätzlich zu einer Beschwerde in Bezug auf die Zahlungsabwicklung und die Erbringung eines Zahlungsdienstes kann der Händler sich auch an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank (www.bundesbank.de) wenden. Weitere Informationen über die zuständige Stelle zur alternativen Streitbeilegung und über die Voraussetzungen über deren Anrufung finden sich unter dem folgenden Link:

https://www.bundesbank.de/de/service/schlichtungsstelle/-/schlichtungsverfahren-613580

§ 13 Sicherheiten/Pfandrecht

Zur Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche von cflox gegen den Händler aus dieser Vereinbarung bestellt der Händler zugunsten von cflox ein Pfandrecht an allen Ansprüchen, die ihm aus dieser Vereinbarung zustehen oder künftig zustehen werden (insbesondere an Ansprüchen auf die Auskehrung der für den Händler entstandenen Guthaben). cflox nimmt die Pfandrechtsbestellung an. cflox gibt das Pfand frei, soweit sie das auf dem Clearingkonto verbuchte Guthaben nach Maßgabe von Ziffer 8 dieses Vertrages an den Händler auszahlt.

§ 14 Entgelte

Das Entgelt für die Zahlungsdienstleistungen der cflox nach diesem Vertrag wird entsprechend den im Kooperationsvertrag vereinbarten Bedingungen von Kaufland Marketplace gezahlt, da die Zahlungsdienste aus Sicht des Händlers wirtschaftlich betrachtet Bestandteil des Leistungspakets der Marktplatznutzung sind und der Händler dafür ein einheitliches Entgelt im Rahmen der Leistungsbeziehung zur Kaufland Marketplace entrichtet.

§ 15 Haftung

15.1 Ansprüche der Händler auf Schadensersatz gegen cflox und den Marktplatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Händler aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der cflox oder dem Marktplatz ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung der Ziele des Vertrags notwendig sind und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

15.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die cflox gegenüber dem Händler nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden (maximal auf das einfache des durchschnittlichen Auszahlungssaldos der letzten drei Monate vor dem Entstehen des Anspruchs), wenn dieser Schaden einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche der Händler aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

15.3 Schadensersatzansprüche gegen die cflox und den Marktplatz verjähren nach Ablauf von zwölf Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie beruhen auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung. Bei diesen richtet sich die Verjährung nach den gesetzlichen Fristen. Ansprüche und Einwendungen des Händlers gegen cflox aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Händler die cflox nicht spätestens 12 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung hiervon unterrichtet hat. 15.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse geltend entsprechend für eine persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der cflox und des Marktplatzes.

§ 16 Freistellung der cflox wegen Rechtsverletzungen sowie Mitwirkungspflichten der Händler

16.1 Der Händler stellt die cflox auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen und Belastungen frei, die Dritte – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen die cflox wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen (z.B. gegen Regelwerke von Kreditkartenorganisationen, Zahlungsmethodenanbietern) geltend machen. Der Händler übernimmt diesbezüglich die notwendigen Kosten aller hierdurch notwendigen Maßnahmen, einschließlich der notwendigen Kosten einer dadurch verursachten Rechtsverteidigung der cflox. Das gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung vom Händler nicht zu vertreten ist. Die vorstehende Verpflichtung gilt auch zugunsten der Organe und Mitarbeiter der cflox.

16.2 Überdies ist der Händler im Falle vom Anfragen bzw. Auseinandersetzungen der cflox mit Dritten im Zusammenhang mit Handlungen oder Unterlassungen des Händlers verpflichtet, der cflox auf Anforderung alle die Anfrage bzw. die Auseinandersetzung betreffenden Informationen zur Verfügung zu stellen.

§ 17 Laufzeit/Aussetzung der Leistungen/Kündigungsrechte

17.1 cflox informiert den Händler über den Beginn der Laufzeit des Vertrages. Dies ist der Fall, wenn:

17.1.1 die geldwäscherechtliche Identifizierung des Händlers durch cflox erfolgreich abgeschlossen wurde (vorher können keine im Zusammenhang mit dem Warenverkauf über kaufland.de stehenden Zahlungstransfers durchgeführt werden);

17.1.2 der Händler cflox eine Einzugsermächtigung für das Referenzkonto erteilt hat; und

17.1.3 der Registrierungsprozess als Händler abgeschlossen wurde.

17.2 Der Vertrag hat eine unbestimmte Laufzeit und kann von dem Händler und der cflox jeweils mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden.

17.3 cflox ist berechtigt, die Erbringung ihrer Leistungen gegenüber dem Händler auszusetzen, wenn,

(a) der Händler seine Pflichten aus diesem Vertrag in nicht nur unerheblichem Maße verletzt oder

(b) die weitere Durchführung dieses Vertrages von einer hierfür zuständigen Behörde (z.B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Deutsche Bundesbank) beanstandet wird oder mindestens einer der Parteien von einer solchen Behörde die weitere Durchführung dieses Vertrages untersagt wird.

Im Falle einer Aussetzung der Leistungen hat cflox den Händler hierüber unverzüglich zu unterrichten.

17.4 Diese Vereinbarung kann weiterhin jeweils von dem Händler und der cflox ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit Wirkung zum Beendigungszeitpunkt des Servicevertrages gekündigt werden, wenn der zwischen dem Händler und dem Marktplatz geschlossene Servicevertrag – gleich aus welchem Grund – endet. § 675h BGB findet insoweit keine Anwendung.

17.5 Das Recht der Parteien zur fristlosen Kündigung dieser Vereinbarung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der cflox zu einer fristlosen Kündigung dieser Vereinbarung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn:

(a) über das Vermögen des Händlers die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wurde oder

(b) über das Vermögen des Händlers ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder

(c) die Eröffnung eines solchen Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt wurde oder

(d) eine berechtigte Aussetzung der Leistungen der cflox nach Ziffer 17.3 länger als 14 Tage andauert oder

(e) die in Ziffer 8.6 beschriebene Einzugsermächtigung widerrufen wird, oder

(f) der Händler wesentliche Vertragspflichten verletzt, oder

(g) der Händler seinen Sitz in einem Land hat oder in ein Land verlegt, das a) von der Financial Action Task Force (FATF), der Europäischen Kommission oder der BaFin als Hochrisikostaat im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingestuft wurde, b) als Steueroase im Sinne der Steueroasen-Abwehrverordnung (StAbwV) gilt oder auf der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke des Rates der Europäischen Union steht oder c) nicht für die Registrierung des Händleraccounts auf dem Marktplatz zugelassen ist, wobei eine entsprechende Liste der nicht unterstützten Länder im Händleraccount auf dem Marktplatz einsehbar ist. In einem solchen Fall ist es cflox aufgrund der erhöhten rechtlichen und regulatorischen Risiken sowie der Verpflichtungen aus Compliance-Vorgaben (auch in Bezug auf ein für die Vereinnahmung der Händlergelder geführtes Treuhandkonto) unzumutbar, die Leistungen gegenüber dem Händler weiter zu erbringen.

17.6 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine E-Mail genügt den Anforderungen des Schriftformerfordernisses. Die angegebene E-Mail-Adresse kann von den Parteien auch für sonstige Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vertrag verwendet werden.

(a) E-Mails an cflox sind an folgende E-Mail-Adresse zu richten: [email protected].

(b) Der Händler teilt cflox und dem Marktplatz eine entsprechende E-Mail-Adresse vor Beginn der Vertragslaufzeit mit.

(c) E-Mails an den Marktplatz sind an folgende E-Mail-Adresse zu richten: [email protected].

17.7 Sowohl die Beendigung als auch die Aussetzung dieses Vertrages lassen die Haftung der Parteien dieses Vertrages für bereits entstandene Ansprüche unberührt.

17.8 Bis zum Beendigungszeitpunkt dieses Vertrages bereits abgeschlossene Grundgeschäfte sind noch vollständig zu erfüllen und abzuwickeln (einschließlich Bearbeitung von Reklamationen und Rücküberweisungen). Die Regelungen dieses Vertrages gelten für solche Grundgeschäfte bis zur endgültigen Abwicklung fort.

§ 18 Schlussbestimmungen

18.1 Der Händler darf keinerlei Rechte oder Verpflichtungen aus diesem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von cflox abtreten oder übertragen.

18.2 Änderungen dieses Vertrages werden dem Händler und dem Marktplatz grundsätzlich nur elektronisch und spätestens vier Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens angeboten. Der Händler kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Dies gilt entsprechend auch für den Marktplatz. Die Zustimmung des Händlers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht bis zu zehn Werktage vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn cflox in einer Mitteilung besonders hinweisen. Entsprechendes gilt für die Zustimmung des Marktplatzes. Im Fall eines Ablehnens werden die Vertragsparteien versuchen, innerhalb von zwei Wochen nach Ablehnung durch den Händler eine einvernehmliche Lösung zu finden. Für den Fall, dass keine einvernehmliche Lösung gefunden wird, steht beiden Vertragsparteien ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

18.3 Sollte eine in dieser Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Dies gilt entsprechend im Fall von Vertragslücken. Anstelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung bzw. zur Ausfüllung einer Lücke gilt eine angemessene Bestimmung, die dem am nächsten kommt, was die Parteien entsprechend dem Vertragszweck gewollt hätten, wenn sie diesen Umstand bei Vertragsschluss bereits berücksichtigt hätten.

18.4 Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung der Parteien dar. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Eine Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Die Parteien vereinbaren, dass die Kommunikation zwischen den Parteien elektronisch (insbesondere in Form von E-Mails) erfolgen darf.

18.5 Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von cflox.

ANLAGE 1 - DATENSCHUTZHINWEISE FÜR HÄNDLER

Die cflox GmbH (nachfolgend „cflox“ oder „wir“) nimmt den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst und verarbeitet diese in Übereinstimmung mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Diese Datenschutzhinweise für Händler („Datenschutzhinweise“) gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Antragstellung des Händlers auf Abschluss des Zahlungsdiensterahmenvertrags zwischen cflox, dem Händler und dem Marktplatz („Vertrag“) sowie der Begründung und Durchführung des Vertrags. Die Datenschutzhinweise richten sich an (i) den Händler, wenn es sich bei diesem um eine natürliche Person handelt, (ii) wirtschaftlich Berechtigte des Händlers sowie (iii) sonstige natürliche Personen, die für den Händler auftreten, einschließlich gesetzlicher Vertreter und Mitarbeiter des Händlers („Sie“).

Nachfolgend erklären wir Ihnen, welche personenbezogenen Daten wir über Sie erheben, wie wir diese verarbeiten und welche Rechte Sie im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer Daten haben. Der ausschließliche Zweck dieser Datenschutzhinweise ist die Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 DSGVO. Diese Datenschutzhinweise werden damit nicht Bestandteil des Vertrags und begründen keinerlei vertragliche Pflichten für cflox.

1. WER IST FÜR DIE VERARBEITUNG MEINER DATEN VERANTWORTLICH? WIE KANN ICH DEN VERANTWORTLICHEN KONTAKTIEREN?

Verantwortlicher: cflox GmbH, Gaußstraße 190c, 22765 Hamburg, Deutschland, Tel: +49 40 22 86 97 85; E-Mail: [email protected]

Datenschutzbeauftragte: DDSK GmbH, Annalena Arndt, Dr.-Klein-Straße 29, 88069 Tettnang, Deutschland; Tel: +49 7542 949 21 06; E-Mail: [email protected]

Bitten nennen Sie bei der Kontaktaufnahme mit der Datenschutzbeauftragten das Unternehmen, auf welches sich Ihre Anfrage bezieht. Bitte sehen Sie davon ab, Ihrer Anfrage sensible Informationen, wie z.B. eine Ausweiskopie, beizufügen.

2. WELCHE MEINER PERSONENBEZOGEN DATEN WERDEN VERARBEITET? AUS WELCHEN QUELLEN STAMMEN DIE DATEN?

1.4 Stamm- und Kontaktdaten

Im Ramen der Anbahnung- und Durchführung des Vertrags erheben wir Ihre Stamm- und Kontaktdaten, insbesondere:

  • Vor- und Nachname;
  • Adresse;
  • Telefonnummer;
  • E-Mail-Adresse.

Wir erheben diese Daten in der Regel direkt bei Ihnen oder erhalten sie von Mitarbeitern Ihres Unternehmens.

2.4 Identifizierungsdaten

Soweit zur Einhaltung geldwäscherechtlicher Vorgaben nach dem Geldwäschegesetzt (GwG) erforderlich, erheben wir bestimmte Identifizierungsdaten über Sie, insbesondere:

  • Geburtsort;
  • Geburtsdatum,
  • Staatsangehörigkeit;
  • Wohn- oder Postanschrift;
  • Kopien von Ausweis- und anderen Legitimationsdokumente;
  • ggf. Informationen über die Art und des Umfangs ihres wirtschaftlichen Interesses;
  • Ton- und/oder Videoaufnahmen.

Wir erheben diese Daten in der Regel direkt bei Ihnen oder erhalten sie von Mitarbeitern Ihres Unternehmens.

3.4 Informationen zur Bonitätsbewertung

Wir können von Auskunfteien auf unsere Anfrage hin Scoring- und Wahrscheinlichkeitswerte über die Bonität des Händlers erheben. Dabei handelt es sich um Sie betreffende personenbezogene Daten, wenn Sie als natürliche Person unser Vertragspartner als Händler werden (z.B. Einzelhandelskaufmann). Wenn der Händler hingegen eine juristische Person ist (z.B. GmbH, AG), erhalten wir im Rahmen von Bonitätsanfragen nur unternehmensbezogene Informationen, aber keine personenbezogenen Daten zu Ihrer Person.

4.4 Abrechnungsdaten

Im Rahmen der vom Marktplatz für den Händler geführten Abrechnungskonten erhalten wir vom Marktplatz Zahlungsdaten zur Auszahlung der Gelder aus dem Grundgeschäft an den Händler („Zahlungsdatein“). Die Zahlungsdatein beinhalten:

  • Beträge aus den Transaktionen des Grundgeschäfts;
  • Empfängerdaten wie Händler-IBAN, Händler-Kontonummer, Bankdaten und sonstige je nach Zahlungsmittel notwendige Informationen.

Dabei handelt es sich um Sie betreffende personenbezogene Daten, wenn Sie als natürliche Person unser Vertragspartner als Händler werden (z.B. Einzelhandelskaufmann). Wenn der Händler hingegen eine juristische Person ist (z.B. GmbH, AG), erhält die Zahlungsdatei nur unternehmensbezogene Informationen, aber keine personenbezogenen Daten zu Ihrer Person.

5.4 Vertrags- und Kommunikationsdaten

Im Rahmen der Vertragsdurchführung und Kommunikation mit Ihnen erheben wir insbesondere:

  • Vertragsdaten (z.B. Vertragsnummer, Vertragsinhalt, Vertragslaufzeit);
  • Kommunikationsdaten (z.B. Inhalte von E-Mails, Telefonaten, Briefen).

Diese Daten erheben wir in der Regel direkt bei Ihnen oder erhalten sie von Mitarbeitern Ihres Unternehmens.

3. BIN ICH DAZU VERPFLICHTET, MEINE PERSONENBEZOGENEN DATEN BEREITZUSTELLEN?

Sie sind weder gesetzlich noch vertraglich dazu verpflichtet, uns Ihre oben unter Ziffer 2. genannten personenbezogenen Daten bereitzustellen. Allerdings können wir ohne diese Daten den Vertrag nicht schließen und/oder nicht ordnungsgemäß durchführen.

4. FÜR WELCHE ZWECKE UND AUF WELCHEN RECHTSGRUNDLAGEN WERDEN MEINE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET?

6.4 Begründung, Durchführung und Abwicklung des Vertrags

Wir verarbeiten Ihre Daten zur Begründung, Durchführung und Abwicklung des Vertrags, insbesondere zur Erbringung der von uns unter dem Vertrag geschuldeten Leistungen, zur Abrechnung der von uns erbrachten Leistungen und zur Kommunikation mit Ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag. Wenn Sie als natürliche Person der Händler sind (z.B. Einzelkaufmann), stützen wir die Verarbeitung Ihrer Daten zu den vorgenannten Zwecken auf die Erforderlichkeit für die Erfüllung des Vertrags sowie zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, soweit diese auf Ihre Anfrage hin erfolgen (Art. 6 Abs. 1, Satz 1, lit. b) DSGVO). Wenn der Händler eine juristische Person ist, stützen wir uns auf die Erforderlichkeit der Verarbeitung Ihrer Daten zur Wahrung unserer berechtigten Interessen an der ordnungsgemäßen Begründung und Durchführung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1, Satz 1, lit. f) DSGVO).

7.4 Bonitätsprüfung

Wir verarbeiten Ihre Daten, insbesondere diejenigen Informationen, die wir von den o.g. Auskunfteien zu Ihrer Person erhalten (siehe oben unter Ziffer 2.3) zur Einschätzung und Überprüfung Ihrer Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit. Wir stützen uns dabei auf die Erforderlichkeit der Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen, finanzielle Risiken, insbesondere Zahlungsausfälle, besser einschätzen und reduzieren zu können (Art. 6 Abs. 1, Satz 1, lit. f) DSGVO).

8.4 Geldwäscherechtliche und sonstige gesetzliche Anforderungen

Wir verarbeiten Ihre Daten, insbesondere die oben unter Ziffer 2.2 genannten Identifizierungsdaten, zu Zwecken Ihrer Identifizierung und ggf. Feststellung des/der wirtschaftlich Berechtigten des Händlers. Wir stützen uns insoweit auf die Erforderlichkeit der Verarbeitung zur Sicherstellung und Dokumentation der Einhaltung unserer gesetzlichen Verpflichtungen zur Identitätsüberprüfung unserer Vertragspartner sowie ihrer wirtschaftlich Berechtigten gem. §§ 10 ff. GwG (Art. 6 Abs. 1, Satz 1, lit. c) DSGVO).

Wir verarbeiten Ihre Daten zudem zur Sicherstellung und Dokumentation der Einhaltung sonstiger gesetzlicher Pflichten, insbesondere handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten nach § 257 Handelsgesetzbuch (HGB) und § 146 Abgabenordnung (AO). Die Verarbeitung stützen wir auf die Erforderlichkeit zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten bzw. auf unser berechtigtes Interesse an der Erfüllung dieser Pflichten (Art. 6 Abs. 1, Satz 1, lit. c) und lit. f) DSGVO).

Ferner kann es sein, dass wir Ihre Daten verarbeiten, soweit dies zur Wahrung unserer berechtigten Interessen an der Geltendmachung, Ausübung und Verteidigung rechtlicher Ansprüche erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1, Satz 1, lit. f) DSGVO).

9.4 Betrugsbekämpfung, Systemsicherheit und Produktverbesserung

Wir verarbeiten Ihre Daten zudem, um

  • Auswertungen für bedarfsgerechte Angebote zur Verbesserung unserer Services zu erstellen;
  • betrügerisches Verhalten zu erkennen, zu verfogen und zu verhindern;
  • unsere IT-Infrastruktur zu schützen und Cyberangriffe zu erkennen, zu verfolgen und zu verhindern.

Diese Verarbeitungen stützen wir auf unsere berechtigten Interessen sowie die berechtigten Interessen unserer Kunden und Vertragspartner, unsere Angebote und Services kontinuierlich zu verbessern, betrügerische Aktivitäten zu verhindern und aufzudecken sowie die Sicherheit unserer Dienstleistungen und IT-Infrastruktur zu gewährleisten (Art. 6 Abs. 1, Satz 1, lit. f) DSGVO).

5. AN WEN WERDEN MEINE PERSONENBEZOGENEN DATEN WEITERGEGEBEN?

Wir geben Ihre Daten nur an andere Stellen weiter, soweit dies zur Erreichung der oben unter Ziffer 4. genannten Verarbeitungszwecke erforderlich ist. Insbesondere geben wir Ihre Daten nach dieser Maßgabe an folgende Empfänger weiter:

  • Marktplatz (im Sinne des Vertrags);
  • Bank des Händlers;
  • Kartenorganisationen (z.B. VISA, MasterCard) und Zahlungsanbieter;
  • Gruppenunternehmen (verbundene Unternehmen in der cflox-Unternehmensgruppe);
  • Auskunfteien;
  • Behörden (insbesondere Ermittlungsbehörden) im Falle von berechtigten Auskunftsanfragen.

Zudem kann es sein, dass wir Ihre Daten an von uns genutzte Dienstleister weitergeben, die in unserem Auftrag und nach unseren Weisungen tätig werden (Auftragsverarbeiter). Diese unterstützen uns, u.a., bei der Bereitstellung und dem Betrieb unserer Unternehmens-IT.

6. WERDEN MEINE PERSONENBEZOGENEN DATEN AUßERHALB DER EU UND DES EWR VERARBEITET?

Die oben unter Ziffer 5. genannten Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können sich teilweise in Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), sogenannten Drittländern, befinden. Sofern cflox Ihre personenbezogenen Daten an Empfänger in Drittländern übermittelt, die kein Datenschutzniveau gewährleisten, das von der Europäischen Kommission im Rahmen eines Angemessenheitsbeschlusses gemäß Art. 45 DSGVO als angemessen erachtet wurde, hat cflox durch angemessene Schutzmaßnahmen sichergestellt, dass Ihre Daten stets angemessen und gemäß den etwaigen drohenden Risiken geschützt werden. Dies erfolgt insbesondere durch die Vereinbarung der von der EU-Kommission genehmigten Standardvertragsklauseln (gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. c) DSGVO) sowie, soweit erforderlich, durch die Umsetzung von ergänzenden Maßnahmen, wie zusätzlicher technischer, organisatorischer und vertraglicher Schutzmaßnahmen. Falls in besonderen Konstellationen angemessene Schutzmaßnahmen nicht abgeschlossen werden können, erfolgt eine Übermittlung in Drittländer ohne Angemessenheitsbeschluss nur auf der Grundlage einer gesetzlichen Ausnahme im Sinne von Art. 49 DSGVO. Eine Kopie der von uns getroffenen Maßnahmen sowie weitere Informationen zu den Empfängern und Drittländern können Sie auf Anfrage unter den in Ziffer 1. genannten Kontaktdaten erhalten.

7. WIE LANGE WERDEN MEINE PERSONENBEZOGENEN DATEN GESPEICHERT?

Ihre Daten werden grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies für die jeweils unter Ziffer 4. aufgeführten Zwecke erforderlich ist. In der Regel werden Ihre Daten für die Dauer des Vertrags und nach seiner Beendigung zur Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten für eine Dauer von bis zu 10 Jahren aufbewahrt. Danach werden Ihre Daten gelöscht, es sei denn, dass im Einzelfall einer Löschung gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen oder eine längere Speicherung im konkreten Fall zur Erfüllung sonstiger rechtlicher Verpflichtungen oder zur Wahrung berechtigter Interessen von cflox (Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen) erforderlich ist.

8. FINDET EINE AUTOMATISIERTE ENTSCHEIDUNGSFINDUNG STATT? WIE WERDEN MEINEN PERSONENBEZOGENEN DATEN GESCHÜTZT?

Eine ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidungsfindung findet nicht statt. Wir treffen technische und organisatorische Maßnahmen gemäß den Anforderungen von Art. 32 DSGVO zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten.

9. WELCHE RECHTE HABE ICH IN BEZUG AUF DIE VERARBEITUNG MEINER PERSONENBEZOGENEN DATEN UND WIE KANN ICH DIESE AUSÜBEN?

Nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen haben Sie gegenüber cflox als für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Verantwortlicher das Recht:

  • Auskunft über die von Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie eine Kopie dieser Daten zu verlangen (Recht auf Auskunft);
  • die Berichtigung unrichtiger Daten und, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger Daten zu verlangen (Recht auf Berichtigung);
  • bei Vorliegen berechtigter Gründe die Löschung Ihrer Daten zu verlangen (Recht auf Löschung; "Recht auf Vergessen werden");
  • die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten zu verlangen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind (Recht auf Einschränkung der Verarbeitung);
  • bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln oder, soweit dies technisch machbar ist, von cflox übermitteln zu lassen (Recht auf Datenübertragbarkeit).

Sie haben ferner das Recht, einer Verarbeitung Ihrer Daten aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu widersprechen (Widerspruchsrecht). Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben haben Sie das Recht dieser Verarbeitung jederzeit zu widersprechen, ohne dass es hierfür besonderer Gründe bedürfte.

Bitte nutzen Sie zur Ausübung Ihrer Rechte die unter Ziffer 1. aufgeführten Kontaktdaten. Zudem haben Sie unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe jederzeit das Recht, eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen. Dieses kann beispielsweise bei der für cflox zuständigen Aufsichtsbehörde ausgeübt werden: Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Ludwig-Erhard-Str. 22, 20459 Hamburg.