Bei Kaufland.de können Sie als Händler von unserem Partner für Verpackungslizenzierung Lizenzero profitieren.
Lizenzero ermöglicht Händlern eine einfache und unkomplizierte Umsetzung ihrer Systembeteiligungspflichten innerhalb des Verpackungsgesetzes auf internationaler Ebene in nur wenigen Schritten. Bereits über 30.000 zufriedene Händler und Gewerbetreibende lassen ihre Verpackungen über den Lizenz-Webshop lizenzieren und profitieren dabei von der langjährigen Erfahrung des Umweltdienstleisters und dualen Systems Interseroh+, das hinter Lizenzero steht.
Besonders die neuen Kontrollmechanismen der VerpackG-Novelle, die seit dem 1. Juli 2022 für Inverkehrbringer von Verpackungen in Deutschland gelten, nehmen Online-Händler zur Verpackungslizenzierung in die Pflicht und erfordern Handlungsbedarf.
Mit Lizenzero sichern Sie sich ein umfassendes Servicepaket:
Stellen auch Sie sich jetzt rechtskonform auf und profitieren Sie vom Lizenzero-Komfort-Bundle. Zusätzlich sichern Sie sich als Kaufland.de Händler exklusive 10 Prozent Rabatt auf Ihre Jahreslizenzgebühr!
Jetzt 10 % Rabatt sichernDas Verpackungsgesetz formuliert insgesamt drei Pflichten an Inverkehrbringer von Verpackungen in Deutschland. Dazu zählen die Registrierungs-, die Lizenzierungs- (auch Systembeteiligungspflicht genannt) und die Datenmeldepflicht.
Diesen drei Pflichten muss an unterschiedlichen Stellen nachgekommen werden:
Jeder gewerblich tätige Hersteller und Vertreiber von verpackten Waren jeglicher Form, die an den privaten Endverbraucher gehen, muss diese lizenzieren. Es gibt keine Umsatz- oder Mengenschwellen: Die Verpflichtung gilt bereits ab der ersten befüllten und versendeten Verpackung.
Ausnahmslos alle Verpackungen, die beim Endverbraucher ankommen – egal aus welchem Material – sind lizenzierungspflichtig.
Gewerblich tätige Hersteller und Vertreiber, die Verpackungen in Umlauf bringen, haben gemäß VerpackG eine erweiterte Herstellerverantwortung. Demnach sind sie für die fachgerechte Entsorgung und Verwertung der Verpackungen verantwortlich. Da eine Rücknahme der Verpackungen in der Praxis nicht 1:1 möglich ist, wird die Verantwortung per Systembeteiligung (= Lizenzierung) an die dualen Systeme übertragen.
Die dualen Systeme organisieren den Entsorgungs- und Verwertungsprozess der Verpackungsabfälle in Deutschland. Für die Erfüllung dieser Dienstleistung wird das Lizenzentgelt erhoben.
Das Verpackungsgesetz wurde im Juli 2021 novelliert. Eine der Änderungen im Gesetz betrifft Betreiber von Online-Marktplätzen wie Kaufland.de: Um einen zusätzlichen Kontrollmechanismus zu schaffen, sind Online-Marktplätze gesetzlich dazu verpflichtet, ab Juli 2022 zu überprüfen, ob alle Händler, die über ihre Plattform nach Deutschland versenden, die Vorgaben aus dem Verpackungsgesetz erfüllen.
Können Händler keine entsprechenden Nachweise gegenüber Online-Marktplätzen wie Kaufland.de vorlegen, sind diese gesetzlich dazu verpflichtet sicherzustellen, dass keine weiteren Verkäufe durch Händler ohne Nachweise über den Online-Marktplatz erfolgen. Verstöße hiergegen werden mit hohen Geldbußen für die Marktplätze geahndet.
Mit der VerpackG-Novelle ab dem 1. Juli 2022 gelten auch neue Zuständigkeiten und eine Kontrollpflicht für Fulfillment-Dienstleister. Können beauftragende Händler gegenüber ihrem Fulfillment-Dienstleister keine Systembeteiligung und keine LUCID-Registrierung nachweisen, dürfen weder Verkauf noch anderweitige Tätigkeiten (Anbieten von Produkten, Verpacken, Versand etc.) für Händler erbracht werden. Zudem ist ausnahmslos der beauftragende Händler für die Lizenzierung der Versandverpackung zuständig, auch wenn die Versandverpackung vom Fulfillment-Dienstleister befüllt wird.
Beim Dropshipping wird die Ware hingegen vom Dropshipper direkt verpackt und an den Endkunden versandt. Händler selbst haben somit keinen physischen Kontakt zum Produkt oder zur Verpackung. Im Sinne der VerpackG-Novelle sind allerdings nur die Versender der Waren verpflichtet, sich zu registrieren und an einem dualen System teilzunehmen, und zwar sowohl für die primäre Verkaufsverpackung als auch für die Versandverpackung.
Achtung: Im Zuge der VerpackG-Novelle müssen Online-Händler, die Online-Marktplätze zum Vertrieb ihrer Produkte an deutsche Endverbraucher nutzen, seit dem 1. Juli 2022 einen Nachweis über ihre Lizenzierung und Registrierung vorlegen können. Damit ergibt sich aber auch für Händler, die Dropshipping nutzen und selbst keine Pflicht zur Lizenzierung haben, Handlungsbedarf! Sie müssen die Nachweise bei ihrem Dropshipper anfragen. Bei der Hinterlegung der Nachweise beim Online-Marktplatz müssen Händler darauf achten, diese nicht als ihre eigenen anzugeben – stattdessen muss deutlich werden, dass es sich um Nachweise eines Dritten handelt.
Disclaimer: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen diese nicht. Bitte informieren Sie sich eigenverantwortlich und holen Sie ggf. eine Rechtsberatung ein, ob Ihre angebotenen Produkte unter entsprechende Kategorien und Anforderungen fallen.