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take-e-way

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Die EPR-Registrierung für WEEE und Batterie in der EU übernimmt take-e-way für Sie – auch als Bevollmächtigter.

Als Kaufland Global Marketplace-Händler können Sie von unserem Partner take-e-way profitieren und sich 10 Prozent Rabatt auf die Service-Gebühr für Ihre EPR-Verpflichtungen sichern!

take-e-way ermöglicht Händlern eine einfache und unkomplizierte Umsetzung ihrer erweiterten Herstellerverantwortung (EPR – Extended Producer Responsibility) innerhalb des ElektroG, BattG und VerpackG auf internationaler Ebene in nur wenigen Schritten.

Die EPR-Verpflichtungen eines Herstellers werden durch die folgenden EU-Richtlinien geregelt:
  1. Elektro (WEEE) – 2012/19/EU
  2. Batterie – 2006/66/EG
  3. Verpackung – 94/62/EG

Unser Partner take-e-way entlastet Sie von den komplizierten Verfahren zur Erlangung Ihrer EPR-Nummern in den entsprechenden Zielländern, unter anderem in Deutschland, der Slowakei und in Tschechien für das Elektrogesetz (WEEE/ElektroG) und Batteriegesetz (BattG). Der take-e-way-Service umfasst die Registrierung, die Funktion als Bevollmächtigter und alle weiteren erforderlichen Maßnahmen, damit Sie rechtskonform über die Kaufland-Marktplätze verkaufen können.

Mit take-e-way sichern Sie sich ein umfassendes Servicepaket:
  1. Analyse Ihrer Produkte und Identifizierung der dazugehörigen EPR-Kategorien in den entsprechenden Ländern
  2. Ermittlung der EPR-Abfallströme und Beschaffung der EPR-Registrierungsnummern in den betreffenden Ländern
  3. Registrierung bei den zuständigen Stellen und Gewährleistung, dass jeder Schritt der Registrierung den Vorschriften entspricht
  4. Monatliche Mengenmeldung bequem über das take-e-way-Portal
  5. Stellung des Bevollmächtigten, falls erforderlich
  6. Service und Beratung für 35 Länder und in den lokalen Amtssprachen wie Deutsch, Englisch, Chinesisch, Slowakisch, Tschechisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Polnisch sowie viele weitere

Entlasten Sie mit take-e-way Ihre Prozesse und nutzen Sie als Kaufland Global Marketplace-Händler gesonderte Vorteile! Unser Partner take-e-way erstellt ein individuelles Angebot für Sie.

Hinweis: Unser Partner take-e-way bietet neben einer Komplettlösung für das ElektroG und BattG auch einen internationalen Full-Service für das Verpackungsgesetz (VerpackG) an. Sofern Sie hieran ebenso Interesse haben, können Sie dies bei der Angebotsanforderung an unseren Partner take-e-way einfach mit angeben.

FAQ zum ElektroG und BattG (In Kooperation mit take-e-way)

  • Warum muss ich Kaufland Global Marketplace nachweisen, dass ich meine Pflichten aus dem ElektroG erfüllt habe?

    Das Elektro- und Elektronikgesetz wurde im Jahr 2021 novelliert. Eine der Änderungen im Gesetz betrifft Betreiber von Online-Marktplätzen wie Kaufland.de: Ab Juli 2023 sind Online-Marktplätze gesetzlich dazu verpflichtet, Händler auf die Erfüllung der Vorgaben aus dem Elektro- und Elektronikgesetz zu überprüfen. Darunter fallen Händler, die über die Plattform nach und innerhalb von Deutschland versenden.

    Ebenso müssen Betreiber von Online-Marktplätzen sicherstellen, dass kein Verkauf von Elektro- und Elektronikgeräten durch Händler ohne Nachweise (Registrierungsnummern) über den Online-Marktplatz erfolgt. Bei Verstößen werden Marktplatzbetreiber mit hohen Geldbußen geahndet.

  • Falle ich unter den „Hersteller”- Begriff nach dem ElektroG? Und wenn ja, welche Verpflichtungen habe ich?

    Unter den Sammelbegriff „Hersteller" nach ElektroG fallen ebenso Vertreiber, sprich Händler, die Elektro- und Elektronikgeräte zum Verkauf anbieten.

    Die Verpflichtung zur eigenständigen Registrierung bei der stiftung ear besteht für Händler immer dann, wenn die vom Händler in Verkehr gebrachten Artikel im Vorfeld nicht bereits durch den inländischen oder ausländischen Hersteller beziehungsweise den Bevollmächtigten registriert wurden.

    Sie gelten demnach als Hersteller, wenn Sie

    1. Produkte herstellen, die in dem betreffenden Land den EPR-Anforderungen unterliegen.
    2. Produkte, die den EPR-Anforderungen unterliegen, in das betreffende Land einführen.
    3. Produkte verkaufen, die in dem betreffenden Land den EPR-Anforderungen unterliegen und Ihr Unternehmenssitz nicht in diesem Land ist.

    Beispiel: Wenn Sie elektronisches Spielzeug aus China an Endverbraucher in Deutschland verkaufen, gelten Sie als Hersteller und müssen daher in Deutschland EPR-konform aufgestellt sein.

  • Wo finde ich eine Übersicht, welche Elektro- und Elektronikgeräte betroffen sind?

    Bei der stiftung ear können Sie überprüfen, inwiefern Sie unter den „Hersteller”-Begriff im Sinne des ElektroG fallen und sich entsprechend registrieren. Eine Übersicht der betroffenen Gerätekategorien finden Sie hier.

  • Welche Regeln gelten für Fulfillment?

    Mit der Novellierung des ElektroG im Jahr 2022 gelten auch neue Zuständigkeiten und eine Kontrollpflicht für Fulfillment-Dienstleister. Können beauftragende Händler gegenüber ihrem Fulfillment-Dienstleister keine entsprechenden Nachweise (Registrierungsnummern) vorweisen, darf keine Lager­haltung, Verpackung, Adressierung oder Versand von betroffenen Elektro- oder Elektronik­geräten erfolgen.

  • Welche Regeln gelten für Dropshipping?

    Beim Dropshipping wird die Ware vom Dropshipper direkt verpackt und an den Endkunden versandt. Händler selbst haben somit keinen physischen Kontakt zum Produkt.

    Die Aufteilung der Verantwortlichkeit zwischen Dropshipping-Händlern und Lieferanten nach dem ElektroG ist wie folgt geregelt:

    • Nach dem ElektroG sind Dropshipping-Händler bereits unmittelbar dann verpflichtet, wenn der Hersteller oder Importeur des Artikels (ob in Deutschland, in anderen EU-Ländern oder dem außereuropäischen Ausland ansässig) die Pflichten nicht ordnungsgemäß selbst umsetzt.
    • Händler sind im Zweifel verpflichtet, die Registrierungspflichten nach dem ElektroG selbst zu erfüllen, weil das Gesetz die Vertreiber von Produkten nicht ordnungsgemäß registrierter Hersteller/Importeure den Herstellern gleichgestellt.
  • Was geschieht, wenn ich nach Juli 2023 keinen ElektroG-Nachweis (Registrierungsnummern) auf Kaufland.de hinterlegt habe?

    Können Händler nach dem 1. Juli 2023 keine gültigen Registrierungsnummern nach dem ElektroG gegenüber Kaufland Global Marketplace nachweisen, dürfen keine weiteren Verkäufe der betroffenen Artikel auf Kaufland.de erfolgen. Die entsprechenden Angebote werden ausgeblendet.

  • Ich möchte auf Kaufland.de Batterien beziehungsweise Artikel mit Batterien verkaufen. Welche Verpflichtungen habe ich als Online-Händler im Rahmen des BattG?

    Ab 2023 sind Händler beziehungsweise alle Hersteller im Sinne des Batteriegesetzes von Gerätebatterien, Fahrzeug- und Industriebatterien aus diesen Kategorien dazu verpflichtet, ihren BattG-Registrierungs- und Prüfpflichten nachzukommen, bevor sie Batterien in Deutschland in Verkehr bringen dürfen. Für das BattG gibt es jedoch noch keine gesetzlich festgelegte Umsetzungsfrist, dass Marktplätze diese Registrierung prüfen müssen.

    Die Hinterlegung der Registrierungsnummern für das BatterG auf Kaufland.de ist daher zurzeit noch optional.

  • Fallen Händler unter den Begriff „Hersteller” nach dem BattG?

    Ja, bei dem „Hersteller”-Begriff nach BattG handelt es sich, ebenso wie bei dem ElektroG, um einen Sammelbegriff, der verschiedene registrierungspflichtige Gruppen abdeckt – darunter auch Händler.

    Als Händler sind Sie dann registrierungspflichtig, wenn die von Ihnen in Verkehr gebrachten Gerätebatterien, Fahrzeug- und Industriebatterien nicht oder nicht ordnungsgemäß vom Hersteller beziehungsweise Lieferanten registriert wurden. Nach dem BattG gelten Sie dann auch als Hersteller. Bitte treten Sie diesbezüglich zeitnah mit Ihrem Hersteller und/oder Lieferanten in Kontakt.

    Über die stiftung ear können Sie prüfen, inwiefern Sie unter den „Hersteller”-Begriff im Sinne des BattG fallen und sich entsprechend registrieren. Eine Übersicht der betroffenen Gerätekategorien finden Sie hier.

Disclaimer: Diese in Kooperation mit take-e-way erstellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen diese nicht. Bitte informieren Sie sich eigenverantwortlich und holen Sie gegebenenfalls eine Rechtsberatung ein, ob Ihre angebotenen Produkte unter entsprechende Kategorien und Anforderungen fallen. Unser Partner take-e-way unterstützt Sie gerne dabei.