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Welcher Kindersitz eignet sich für welches Alter? [Quelle Headerbild: iStock.com/Halfpoint]

Welcher Kindersitz eignet sich für welches Alter?

Du fragst dich, welcher Kindersitz für welche Altersgruppe geeignet ist und ab wann man ganz auf einen Kindersitz verzichten kann? Bei der Wahl des Kindersitzes solltest du nicht nur das Alter, sondern auch die Größe und das Gewicht deines Kindes berücksichtigen. Hier erfährst du, worauf es bei der Auswahl eines Kindersitzes ankommt.


1. Quick Check: Diese Vorgaben gelten für Kindersitze

So findest du den richtigen Kindersitz für das Alter deines Kindes

Der Gebrauch eines Kindersitzes ist bis zum Ende des 12. Lebensjahres oder bis zu einer Körpergröße von mindestens 150 Zentimetern verpflichtend.

Bei der Frage, welcher Kindersitz geeignet ist, sind in erster Linie das Gewicht und die Größe des Kindes entscheidend. Das Alter kann lediglich als grober Orientierungswert angesehen werden.

Es dürfen nur Kindersitze verwendet werden, die nach UN ECE Reg. 44/04 und UN ECE Reg. 129 (i-Size-Norm) zugelassen sind.

Die Norm ECE-R 44/04 unterteilt die Sitzgrößen nach Gewicht:

  • Klasse 0: bis 10 Kilogramm
  • Klasse 0+: bis 13 Kilogramm
  • Klasse I: 9 bis 18 Kilogramm
  • Klasse II: 15 bis 25 Kilogramm
  • Klasse III: 22 bis 36 Kilogramm

ECE-R 129 richtet sich hingegen nach der Größe der Kinder, wobei die Einteilung den Herstellern überlassen bleibt. Achte hier deshalb genau auf die Herstellerangaben.

Früher oder später stellt sich für viele Eltern diese Frage: Welcher Kindersitz ist der Richtige für das Alter meines Kindes? Bei der Vielzahl verschiedener Bezeichnungen und Modelle einen Überblick zu behalten, kann dabei zu einer Herausforderung werden. Ein geeigneter Kindersitz trägt jedoch maßgeblich zur Sicherheit der kleinen Beifahrer bei, weshalb eine fundierte Kaufentscheidung in diesem Bereich von höchster Wichtigkeit ist.

Kindersitz Auto Der richtige Kindersitz spielt eine entscheidende Rolle für die Sicherheit deines Kindes. [Quelle: iStock.com/Oleksandr Hrytsiv]

Hinweis: Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres oder bis zum Erreichen einer Mindestgröße von 150 Zentimetern die Kindersitzpflicht.

Um jederzeit den höchstmöglichen Sicherheitsstandard zu gewährleisten, werden neue Kindersitzmodelle von unabhängigen Organisationen getestet und müssen bei ihrer Zulassung EU-Richtlinien entsprechen.

Diese EU-Normen legen fest, welcher Kindersitz für welches Gewicht und für welche Größe zugelassen ist, wobei für das Alter nur eine Empfehlung angegeben wird:

  • UN ECE Reg. 44/04
  • UN ECE Reg. 129 (i-Size-Norm)

Jeder Kindersitz, der nach den gültigen EU-Normen zugelassen wurde, erhält einen Aufkleber mit einem Prüfsiegel. Stelle vor dem Kauf daher stets sicher, dass der Kindersitz über ein aktuelles Siegel verfügt.

Dein Kind kann nur dann ideal von der Schutzwirkung des Kindersitzes profitieren, wenn der Sitz nicht zu groß oder klein ist.

Daher berücksichtigen die EU-Verordnungen nicht nur das Alter des Kindes, sondern zudem das Gewicht und die Größe. Weitere Informationen zu der Einteilung erhältst du im folgenden Abschnitt.

1.1 ECE-R 44/04: Einteilung nach Gewicht

Bis 2013 wurden Kindersitze in der EU nach der Prüfnorm ECE-R 44/04 zugelassen. Sitze mit diesem Prüfsiegel dürfen weiterhin verwendet werden.

Die Norm ECE-R 44/04 unterteilt die Kindersitze nach Gewichtsklassen:

Klasse Gewicht Altersempfehlung Sitzart
0 Bis 10 Kilogramm Bis 1 Jahr Babyschale
0+ Bis 13 Kilogramm Bis 1,5 Jahre Babyschale
I 9 bis 18 Kilogramm 1,5 Jahre bis 4 Jahre Kindersitz/Reboarder
II 15 bis 25 Kilogramm Bis 7 Jahre Sitzerhöhung/Reboarder
III 22 bis 36 Kilogramm 7 bis 12 Jahre Sitzerhöhung

Hinweis: Kinder, die ein Gewicht von 36 Kilogramm bereits überschritten, jedoch noch nicht das Mindestalter oder die Mindestgröße erreicht haben, müssen weiterhin einen Kindersitz nutzen.

1.2 ECE-R 129: Einteilung nach Größe

Im Jahr 2013 wurde die aktuelle Prüfnorm ECE-R 129, auch i-Size-Norm genannt, eingeführt.

Diese enthält mehrere Neuerungen:

  • Die Kindersitze werden nach Größe des Kindes unterteilt.
  • Das Vorwärtsfahren ist erst ab einem Alter von 15 Monaten erlaubt (empfohlen ab zwei Jahren).
  • Die Sitze müssen einen Seitenaufpralltest bestehen.
  • Eine Befestigung über das ISOFIX-System ist verpflichtend.

Nach ECE-R 129 ist die Gruppierung von Kindersitzen nicht mehr einheitlich geregelt, sondern erfolgt durch den Hersteller. Die Information, welcher Kindersitz für welches Alter geeignet ist, findest du daher in den Herstellerangaben.

Kindersitz nach Alter Kindersitz nach Alter

2. Die Kindersitzmodelle nach Alter

Es gibt verschiedene Varianten von Kindersitzen, die speziell für bestimmte Altersgruppen entwickelt wurden. Sie sind an die körperlichen Entwicklungsstufen von Kindern angepasst und bieten daher bestmöglichen Schutz beim Autofahren.

2.1 Babyschalen

Die Babyschale kommt häufig schon bei der ersten Fahrt der Kleinen vom Krankenhaus nach Hause zum Einsatz. Sie sind perfekt an die Anatomie von Säuglingen und Kleinkindern bis etwa 15 Monaten angepasst.

Babyschale für Babys Babyschale für Babys

Achtung: Der sicherste Platz für die Babyschale ist der Rücksitz deines Autos. Wenn du die Babyschale jedoch auf dem Beifahrersitz platzieren möchtest, dann achte unbedingt darauf, dass der Airbag auf dieser Seite ausgeschaltet ist.

2.2 Reboarder

In Reboardern können Babys ab neun Monaten im Auto mitgenommen werden. Dein Kind sitzt in dieser Kindersitzvariante mit dem Rücken zur Fahrtrichtung. Durch den Transport entgegen der Fahrtrichtung ist die empfindliche Nackenwirbelsäule von Kleinkindern im Falle eines Unfalls besser geschützt.

Reboarder Babyschale für größere Babys und Kleinkinder

Reboarder können bis in das Grundschulalter genutzt werden. Häufig möchten die Kleinen jedoch ab einem bestimmten Punkt nicht mehr rückwärts im Auto mitfahren. Beachte hierbei, dass Kleinkinder laut EU-Norm erst ab einem Alter von 15 Monaten vorwärts im Auto mitfahren dürfen.

Hinweis: Der Kopf deines Kindes sollte stets sicher auf dem Kopfteil des Reboarders platziert sein. Sobald der Kopf über die Rückenlehne ragt, solltest du einen größeren Kindersitz wählen.

2.3 Sitzerhöhung

Je nach Größe deines Kindes kann etwa ab dem Grundschulalter eine Sitzerhöhung verwendet werden.

Hinweis: Diese Kindersitzvariante verfügt über kein eigenes Gurtsystem. Das Kind wird hierbei mit dem Gurt des Fahrzeugs gesichert. Der Wechsel zur Sitzerhöhung sollte daher nicht zu früh vorgenommen werden, da der Gurt andernfalls nicht korrekt verläuft.

Es gibt drei Varianten von Sitzerhöhungen:

1. Sitzerhöhung mit Rückenlehne:

Option mit dem höchsten Sicherheitsniveau: Sitz verfügt über eine Rückenlehne und eine Kopfstütze.

2. Sitzerhöhung mit Gurtführung:

Der Gurtverlauf wird über zwei Führungshörner geleitet.

3. Einfache Sitzerhöhung:

Sitz passt lediglich die Sitzhöhe an und verfügt über keine Rückenlehne/Gurtverlauf.

Achtung: Der Anschnallgurt sollte stets auf Schulterhöhe sitzen und nicht am Hals des Kindes.

Sitzerhöhung Sitzerhöhung für Kinder

3. FAQ

  • Ab welchem Alter benötigt man keinen Kindersitz mehr?

    Laut EU-Norm ist die Verwendung eines Kindersitzes bis zum Ende des 12. Lebensjahres oder bis zum Erreichen einer Körpergröße von 150 Zentimetern gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen erhältst du in unserer Beratung zu Kindersitzen.

  • Welcher Kindersitz ist für Kinder ab 3 Jahren geeignet?

    Laut der gültigen EU-Norm ECE-R 44/04 sind für Kinder dieser Altersgruppe Sitze der Klasse I vorgesehen, wobei es sich wahlweise um einen Reboarder oder einen vorwärtsgerichteten Kindersitz handeln kann. Eltern sollten hierbei jedoch stets darauf achten, dass der Sitz für die individuelle Größe ihres Kindes passend ist. Wir haben einige Tipps zur Auswahl von Kindersitzen für dich zusammengefasst.

  • Ab welcher Größe kann ich eine Sitzerhöhung verwenden?

    Sitzerhöhungen eignen sich für ältere Kinder, welche die Körpergröße von 150 Zentimetern noch nicht erreicht haben. Seit Februar 2017 sind neue Sitzerhöhungsmodelle ohne Rückenlehne nur noch für Kinder ab einer Mindestgröße von 125 Zentimetern zugelassen. Ältere Modelle behalten jedoch bis auf Weiteres ihre Zulassung. Weitere Informationen findest du in unserem Ratgeber zu Kindersitzen.

  • Bis wann sollte ich einen Kindersitz mit Rückenlehne nutzen?

    Sitzerhöhungen mit Rückenstütze bieten ein deutlich höheres Sicherheitsniveau als Modelle ohne Rückenlehne. Daher können die Modelle mit Rückenstütze bis zum Ende des 12. Lebensjahres eingesetzt werden. Worauf es bei der Entscheidung darüber, welcher Kindersitz für welches Alter geeignet ist, sonst noch ankommt, erfährst du in unserem Ratgeber.

Glossar
  • UN ECE Reg. 44/04:: EU-Norm, die Kindersitze anhand von Gewichtsklassen unterteilt.
  • UN ECE Reg. 129: EU-Norm, die Kindersitze anhand der Körpergröße unterteilt. Derzeit die aktuelle Prüfnorm.
Redakteurin Lisa
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Seit 2022 unterstützt Lisa unsere Kunden mit ihrer kompetenten Produktberatung bei der Wahl ihres Lieblingsprodukts. Ihre Freizeit verbringt sie vorzugsweise an der frischen Luft oder vertieft in ein gutes Buch.