- Schützt lackierte, gewachste und geölte Fußböden, Möbeloberflächen, etc. gegen Schmutz und mechanischen Abrieb
- Ergibt nach kurzer Trocknungszeit eine seidenglänzende Oberfläche ohne Polieren
- Die behandelten Flächen werden aufgefrischt, sind diffusionsfähig und schmutzabweisend
- Durch regelmäßige Pflege wird die Lebensdauer des Bodens deutlich verlängert
Naplana Pflegeemulsion besteht aus natürlichen Rohstoffen zur Grund- und Unterhaltspflege. Schützt lackierte, gewachste und geölte Fußböden, Möbeloberflächen, etc. gegen Schmutz und mechanischen Abrieb. Auch für Glattleder und andere Oberflächen. Ergibt nach kurzer Trocknungszeit eine seidenglänzende Oberfläche ohne zu polieren. Die behandelten Flächen werden aufgefrischt, sind diffusionsfähig und schmutzabweisend. Durch regelmäßige Pflege wird die Lebensdauer des Bodens deutlich verlängert. Naplana kann nach dem Auftrocknen noch maschinell weiter aufpoliert werden.Durch regelmäßige Pflege wird die Lebensdauer des Bodens deutlich verlängert.
Anwendung von Biofa Naplana Pflegeemulsion
Zur Feuchtreinigung empfehlen wir NACASA Universalreiniger oder bei gröberen Verschmutzungen NAPONA Grundreiniger. Naplana Pflegeemulsion kann mit dem Mopp oder durch Sprühen aufgetragen werden. Zum Aufpolieren empfehlen wir weiße Pads.
Neu behandelte Fußböden nach frühestens 4 Wochen zuerst mit NACASA Universalreiniger reinigen. Anschließend Naplana dünn und gleichmäßig (1 Verschlusskappe der 1-Literflasche bzw. 20 ml auf 1 l lauwarmes Wasser) mit fusselfreiem, weichem Lappen oder Bodenwischer auftragen. Die weiteren Pflegeintervalle richten sich nach der Art der Beanspruchung der Untergründe. Auf Glattleder und anderen Untergründen kann Naplana auch konzentrierter bis pur angewendet werden.
Hinweise & Verbrauch
Verbrauch
1 Verschlusskappe der 1-Literflasche bzw. 20 ml auf 1 Liter lauwarmes Wasser
Inhaltsstoffe
Wasser, Carnaubawachs, Fettsäure-Alkoholester, Lavandinöl (enthält Linalool), Bergamottöl (enthält Limonen).
Lagerung
Kühl, frostfrei und gut verschlossen lagern.
Sicherheit
Von Kindern fernhalten. Bei Augenkontakt sofort gründlich mit Wasser ausspülen.
Entsorgung
Größere Restmengen gemäß den örtlichen gesetzlichen Bestimmungen entsorgen. Kleine Restmengen können ins Abwasser gegeben werden. Entleerte und gereinigte Gebinde sind gemäß den örtlichen gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen.
Giscode: GE 10
AVV_Abfallschlüssel nach europäischem Abfallverzeichnis: 20 01 30
Mögliche Gefahren
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Keine
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Besondere Vorschriften für ergänzende Kennzeichnungselemente für bestimmte Gemische
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Sonstige Gefahren
Keine bekannt.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung: Nicht anwendbar.