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KFZ-Verbandskästen Ratgeber
1. KFZ-Verbandskasten-Pflicht
Unfälle im Straßenverkehr können immer passieren – umso wichtiger ist es, dass Verkehrsteilnehmer die nötige Ausstattung zur Hand haben, um im Ernstfall Erste Hilfe zu leisten. In Deutschland ist daher gesetzlich festgelegt, dass in jedem Auto mindestens ein KFZ-Verbandskasten mitgeführt werden muss. Dies gilt ebenfalls für das Fahren mit einem Quad. In großen Omnibussen mit mehr als 22 Sitzplätzen sollten sogar zwei Verbandskästen vorhanden sein.
Mit einem KFZ-Verbandskasten im Auto sind Sie auf der sicheren Seite.
Ausgenommen von der Verbandskasten-Pflicht sind hingegen:
- Krafträder (Motorräder, Leichtkrafträder und Kleinkrafträder)
- Krankenfahrstühle
- Zug- und Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben
Wer keinen oder nur einen abgelaufenen Verbandskasten im Auto hat, muss ein Verwarngeld von bis zu zehn Euro zahlen.
Bei der Hauptuntersuchung Ihres Autos spielt der Erste-Hilfe-Kasten ebenfalls eine Rolle: Fehlt er, wird dies als geringer Mangel eingestuft.
2. Wichtige Vorgaben
Bezüglich des KFZ-Verbandskastens gibt es einige genaue Vorschriften, die Sie beachten sollten. Anderes liegt wiederum ganz bei Ihnen: Ob Sie die Erste-Hilfe-Ausrüstung in Form eines Kastens oder einer Tasche mitführen und wo im Auto Sie diese aufbewahren, ist Ihnen überlassen. Das Erste-Hilfe-Set sollte lediglich vor Staub, Feuchtigkeit und Verschmutzung geschützt sein.
2.1 Inhalt
Was der Erste-Hilfe-Kasten enthalten muss, ist genau festgelegt. Um sicherzugehen, dass er den Vorschriften entspricht und alles Nötige enthält, achten Sie beim Kauf darauf, dass der Verbandskasten der Norm DIN 13164 entspricht. Diese gibt an, wie viele von den jeweiligen Utensilien vorhanden sein müssen und welcher Norm diese wiederum entsprechen sollen.
Hier finden Sie eine grobe Übersicht über den Inhalt eines KFZ-Verbandskastens:
Die KFZ-Verbandstasche enthält alles Nötige für Erste-Hilfe-Maßnahmen.
- Verbände zur Wundversorgung
- Tücher
- Pflaster
- Kompressen
- Erste-Hilfe-Schere
- Rettungsdecke
- Einmalhandschuhe
- Anleitung für Erste Hilfe
Falls Sie etwas aus Ihrem Verbandskasten verwendet haben, können Sie es in der Apotheke nachkaufen, damit das Set komplett bleibt. Bei einer Verkehrskontrolle wird die Vollständigkeit zwar selten geprüft, im Ernstfall sollten Sie jedoch alle nötigen Utensilien dabeihaben.
Es steht Ihnen frei, Ihren Verbandskasten um weiteres sinnvolles Zubehör zu ergänzen. Verwenden Sie jedoch keine Medikamente als Erste-Hilfe-Maßnahme, da Sie nicht wissen, ob diese eine allergische Reaktion hervorrufen.
2.2 Haltbarkeit
Ein KFZ-Verbandskasten hält sich nicht ewig, da einige Dinge darin enthalten sind, die man ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr verwenden sollte.
Dazu gehören:
- Verbandsmaterial, wie beispielsweise Kompressen, da dieses seine Sterilität verliert und es zu Infektionen an Wunden kommen kann.
- Einmalhandschuhe werden mit der Zeit porös und bieten dann keinen ausreichenden Schutz mehr vor ansteckenden Krankheiten.
- Pflaster haften nach einer gewissen Zeit nicht mehr zuverlässig.
Auch ein abgelaufener Verbandskasten kann ein Verwarngeld zur Folge haben. Eine Angabe über die Haltbarkeit finden Sie in der Regel auf der Außenseite des Kastens.
Ihre abgelaufene Ausrüstung können Sie an Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen, wie dem Deutschen Roten Kreuz, oder an Fahrschulen spenden, wo man sie für Übungen noch verwenden kann.






































