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Parkverbotsschilder
1. Anbringung eines Parkverbotsschildes
Wer nicht möchte, dass sich Fremdparker auf die für das eigene Auto vorgesehene Parkfläche stellen, sollte dies mit der Anbringung eines Parkverbotsschildes kenntlich machen. So können sich beispielsweise Grundstücks- und Hausbesitzer, Unternehmer und Privatpersonen beim Straßenverkehrsamt ein Halteverbot genehmigen lassen und danach ein entsprechendes Schild aufstellen.
Parkverbotsschild für Zufahrten und Rettungswege
Gründe für die Anbringung eines Parkverbotsschildes:
- Kenntlichmachung eines Rettungsweges oder einer Feuerwehrzufahrt
- Unmissverständliche Zuordnung der eigenen Parkplätze
- Kenntlichmachung der Ausfahrt beziehungsweise Zufahrt
- Deklarierung als Privatweg beziehungsweise Privatgrundstück
- Kennzeichnung des kostenpflichtigen Abschleppens
- Kurzzeitige Anbringung auf einer öffentlichen Straße bei Umzug oder Baustelle
.> Vor allem in engen Wohngegenden empfehlenswert
1.1 Rechtliche Aspekte
Wer ein rechtlich bindendes Parkverbotsschild aufstellen möchte, benötigt dazu eine Genehmigung der Straßenbaubehörde, da diese für den Erlass verkehrsrechtlicher Anordnungen verantwortlich ist. Privat aufgestellte Schilder sind demnach rechtlich wirkungslos, wenn es sich nicht um eine klassische Zu- oder Einfahrt handelt. In anderen Fällen sollten sich Besitzer ein solches Parkverbot bescheinigen lassen, um Rechtssicherheit zu haben. Genehmigungen können beim lokalen Ordnungsamt beantragt werden.
Allerdings: Auch wenn privat angebrachte Parkverbotsschilder nicht zwingend rechtlich bindend sind, können Sie damit dennoch Fremdparker abschrecken. Die Schilder können auch zur Verdeutlichung angebracht werden, beispielsweise wenn eine Zufahrt nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist. Dass in einer Einfahrt oder vor einer Zufahrt nicht fremdgeparkt werden darf, ist auch ohne Schild rechtlich bindend. Ein Parkverbotsschild mit Hinweis auf ein kostenpflichtiges Abschleppen kann das Falschparken jedoch einschränken.
Zudem besitzen viele Parkverbotsschilder zusätzliche Zeichen, die das Verbot genauer erklären, beispielsweise indem sie eine Feuerwehrzufahrt kennzeichnen oder das Abschleppen bei Nichtbeachtung kenntlich machen.
Damit das Parkverbotsschild auch gesetzlich anerkannt wird, muss es reflektierende Eigenschaften besitzen und mit einem RAL-Gütezeichen versehen sein. Auch wenn das Schild rechtswidrig aufgestellt wurde, sollte es beachtet und respektiert werden, wie bereits ein Landesgericht entschied. Das gilt nur dann nicht, wenn es sich um offensichtliche Willkür oder Sinnlosigkeit handelt.
1.2 Verschiedene Schilder
Generell muss zunächst zwischen Halten und Parken differenziert werden. Für beide Arten gibt es verschiedene Verkehrsschilder: Zeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot) und Zeichen 283 (absolutes Halteverbot). Das Halteverbotsschild Zeichen 286 verbietet das Parken im Aufstellbereich und wird auch als Verkehrszeichen für ein eingeschränktes Halteverbot bezeichnet. Halten ist in Bereichen mit solchen Schildern maximal für drei Minuten erlaubt, beispielsweise für das Ein- und Ausladen oder das Ein- und Aussteigen.
Viele Parkverbotsschilder gehören zu den Parkplatzschildern. Je nachdem, was Sie mit der Anbringung bezwecken möchten, eigen sich unterschiedliche Schilder.
Verschiedene Parkverbotsschilder für Privatgrundstücke
Befestigung eines Parkverbotsschildes
Ein klassisches Parkverbotsschild kann mit einer Schelle an einem Laternenmast oder Rohrpfosten angebracht werden. Viele Schilder besitzen auch Aussparungen für Schrauben, sodass Sie es auch festnageln oder verschrauben können.





















