ich habe bei Ihnen einen Lenovo Laptop gekauft, der im Angebotstitel mit einem Intel „2x 2,80 GHz“ beworben wurde.
Nach Erhalt und Einrichtung des Geräts musste ich jedoch feststellen, dass in den Systeminformationen lediglich 2 Kerne mit 1,10 GHz angezeigt werden.
Die Darstellung im Angebotstitel erweckt aus meiner Sicht den Eindruck, dass das Gerät deutlich leistungsfähiger ist, als es tatsächlich ist.
In der Praxis ist der Laptop kaum vernünftig nutzbar. Bereits einfache Anwendungen führen zu sehr langen Ladezeiten. Für ein Gerät zu einem Kaufpreis von 600,00 € entspricht die Leistung aus meiner Sicht in keiner Weise dem, was ich aufgrund der Angebotsbeschreibung erwarten durfte.
Gerade da 1,10 GHz mit 2 Kernen nur ungefähr den Mindestanforderungen für Windows 11 entspricht, fühle ich mich durch die Darstellung „2x 2,80 GHz“ ehrlich gesagt getäuscht.
Ich bitte Sie daher um eine Rückabwicklung des Kaufs bzw. um Rücknahme des Geräts und Erstattung des Kaufpreises.
Bitte teilen Sie mir mit, wie die Rücksendung erfolgen soll und ob Sie mir hierfür ein Retourenlabel zur Verfügung stellen.“