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Verbandbuch Erste Hilfe - mit Ringösen - Heraustrennbare Seiten nach DSGVO/DGUV 204-021 / § 24 Abs. 6 der Unfallverhütungsvorschrift Verbandsbuch / Meldeblock

Verbandbuch DIN A5 MIT HERAUSTRENNBAREN SEITEN nach DSGVO
zur Unfall-Dokumentation nach §24 Abs. 6 der Unfallverhütungsvorschrift

inkl. Eintragstabelle für Ersthelfer, Ärzte, Krankenhäuser, Sanitäter und Notruf

NEU - MIT RINGÖSEN für ein einfaches Abheften

NEU - inkl. Alkohol-Tupfer & Hautreinigungstuch


Aufzeichnung von Erste-Hilfe-Leistungen
Nach §24 Abs. 6 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Präventation" (BGV A1) müssen über jede Erste-Hilfe-Leistung Aufzeichnungen geführt werden. Diese Aufzeichnungen müssen fünf Jahre lang aufbewahrt werden.

Warum?
Die Aufzeichnungen sind ein Nachweis, dass der Unfall / die Verletzung/ die Erkrankung bei einer Tätigkeit geschah, die versichert ist. Die Unfall / Verletzungs-Aufzeichnungen können bei evtl. auftretenden Spätfolgen wichtig sein. Gerade bei kleineren Unfällen und Verletzungen, die zunächst keinen Arbeitsausfall zur Folge haben fehlt ohne diese Aufzeichnungen ein Nachweis. Treten durch eine scheinbar kleine Verletzung Spätfolgen auf, kann durch die Eintragung im Verbandbuch der Nachweis erbracht werden, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelte. Fehlt die Dokumentation, und können auch keine Zeugen gefunden werden, kann der Unfallversicherungsträger die Kostenübernahme der Behandlungs- und Rehabilitations-Maßnahmen verweigern.

Die Dokumentation der Vorkommnisse und 1.Hilfe Maßnahmen sind eine wichtige Information für Betriebsärzte / Fachkräfte für Arbeitssicherheit & Arbeitgeber um Maßnahmen zu treffen Arbeitsunfälle zu vermeiden und Unfallschwerpunkte im Unternehmen zu erkennen.

Vereine
Der Vorstand eines Sportvereins ist als Vertreter der juristischen Person "Sportverein e.V." für den sicheren und gesundheitsgerechten Vereinsbetrieb verantwortlich.

Sowohl beim laufenden Sportbetrieb im Verein als auch bei Veranstaltungen wie z.B. Fußballturnier, Sommerfest muss mit Unfällen gerechnet werden. Was ist zu beachten und wie kann Vorsorge getroffen werden?

Bezüglich der Erste-Hilfe-Ausstattung gibt es für Sportvereine keine spezifischen Vorschriften. Weder die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (GUV-V A 1, insbesondere §§ 24-28) noch die Arbeitsstätten-Verordnung bestimmen, welches und wie viel Erste-Hilfe-Material im Einzelnen bereitzustellen ist.

Um seiner Verantwortung für sicheren Vereinsbetrieb nach zu kommen wird empfohlen sich an den Vorschriften für Arbeitsstätten zu orientieren, um im Falle von Verletzungen diese Maßnahmen nachweisen zu können.

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