Balkonkraftwerk von SUNNIVA® 920 W / 800 W Bifazial
Das premium hochwertige Balkonkraftwerk von SUNNIVA® mit einer Maximalleistung von 920 W / 800 W enthält einen Wechselrichter, dessen Leistung 800W beträgt und der per Plug&Play in wenigen Minuten einfach angeschlossen werden kann. Am Balkon, auf dem Hausdach, der Garage, der Terrasse oder freistehend im Garten, das SUNNIVA® Balkonkraftwerk ist vielseitig einsetzbar, entspricht den Anforderung an VDE-AR-N 4105, und kann ohne eine Abnahme in Betrieb genommen werden.
Mit zusätzlicher bifazialer Energieausbeute.
Mit der Fähigkeit, Sonnenlicht von beiden Seiten einzufangen, kann dieses bifaziale 460-Watt-Solarmodul im Vergleich zu herkömmlichen Solarmodulen mehr Energie liefern.
- Plug & Play einfache Installation
- Mikro-Wechselrichter AP Systems EZ1-M-EU 800 Watt
- Zwei unabhängige MPPT-Eingänge
- Empfohlene Modul-Leistung: 300?Wp bis 730?Wp
- Hochwertige Energiegewinnung
- WIFI & Bluetooth-Kommunikation
- Solarmodule Gesamtleistung:
- Bifacial
- PMax: 920 W ( 2 x 460 W )
SOLARMODULE
- Leistung pro Panel: PMax 460 Watt
- Bifaziale
- Anzahl der Zellen: 108
- Zellentyp: Monokristallin
- Maße(LxBxH): 1762 x 1134 x 30mm
- Frontscheibe: 2,0 mm vollverstärktes Glas auf Vorder- und Rückseite
- Rahmen: Eloxierte Aluminiumlegierung, Schwarz
- Gewicht: 24 kg
- Anschlussdose: IP68
- BIFAZIAL, Full Black, Glas-Glas
Lieferumfang:
- 2 x Solar Module mit je 460W (PMax: 920W / mit zusätzlicher bifazialer Energieausbeute)
- 1 x Mikro-Wechselrichter AP Systems EZ1-M-EU 800 Watt
- 1 x Anschlusskabel 5m vom Wechselrichter zur Haussteckdose
- 4 x Solar Kabel Verlängerungen mit 1m Länge (2x Rot und 2x Schwarz)
Hinweise: Die Dekoration ist nicht im Lieferumfang enthalten. Die Lieferung unserer Produkte auf die Inseln ist nicht möglich.
Warnung:
Balkonkraftwerke (Erzeugungsanlage) mit einer Wechselrichterleistung über 800W müssen durch eine Elektrofachkraft angeschlossen und beim Netzbetreiber angemeldet werden.
Umsatzsteuer: Seit dem 01.01.2023 gilt gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 die Regelung, dass bei der Lieferung von Solarmodulen, Komponenten und Speicher keine Umsatzsteuer anfällt.
Konkret lautet die Regelung in § 12 Abs. 3 Nr. 1 wie folgt: Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird; Voraussetzung für 0 % Umsatzsteuer ist, dass der Käufer Solarmodule, Komponenten und Speicher erwirbt, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen, öffentlichen oder anderen Gebäuden installiert wird und die Leistung nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt.
Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie die Voraussetzungen der 0% -Regelung erfüllen.