Komplettsatz Velours-Autofußmatten der Serie FORTUNA von Wielganizator in der Farbe Beige. Das Set enthält 4 Matten und ist passgenau für das Modell Porsche 911 (typ 991) Coupé, Targa, Cabrio aus den Jahren 2010-2019 vorbereitet. , originalverpackt, Polen (EU).
Komplettsatz Velours-Autofußmatten der Serie FORTUNA von Wielganizator in der Farbe Beige. Das Set enthält 4 Matten und ist passgenau für das Modell Porsche 911 (typ 991) Coupé, Targa, Cabrio aus den Jahren 2010-2019 vorbereitet. , originalverpackt, Polen (EU).
Kantenabschluss: Kunstleder-Einfassung in Mattenfarbe
Farbe: Beige
ware, originalverpackt
Herstellungsland: Polen (EU)
Konformität: REACH, geeignet für den Einsatz gemäß StVZO (Anti-Rutsch-Unterseite, Befestigung sichert die Lage im Fußraum)
Gebrauchseigenschaften
Geschnittener Velours sorgt für ein hochwertiges Innenraum-Erscheinungsbild und angenehmes Trittgefühl.
Massiver Gummi auf der Unterseite verhindert ein Verrutschen während der Fahrt und schützt den werkseitigen Teppich vor Feuchtigkeit und Verschmutzung.
Kunstleder-Einfassung schützt die Kanten vor Ausfransen.
Befestigung kompatibel mit dem werkseitigen Halterungssystem des Fahrzeugs – Details in der Tabelle oben.
Satz Halter bzw. Befestigungselemente entsprechend dem werkseitigen System des Fahrzeugs.
des Herstellers mit Etikett und Artikelnummer.
Hinweise zur Befestigung
In diesem Set verwendetes Befestigungssystem: runder Typ AV, montiert auf Frontmatten. Bei Fahrzeugen ohne werkseitige Befestigungspunkte werden universelle Halter mit Schrauben zur Selbstmontage lose beigelegt.
Pflege
Empfohlene Reinigung: Ausklopfen, Absaugen und bei Bedarf mit lauwarmem Wasser sowie einem milden Reinigungsmittel reinigen. Flach trocknen, fern von direkten Wärmequellen. Nicht in der Waschmaschine waschen, nicht schleudern, nicht auswringen.
Die Bezeichnungen von Fahrzeugmarken und -modellen werden ausschließlich zur Beschreibung des Verwendungszwecks des Produkts genannt und weisen weder auf Herkunft noch auf eine Verbindung zwischen dem Mattenhersteller und dem Fahrzeughersteller hin (§ 23 MarkenG). Die Mattenmuster sind als Gebrauchsmuster geschützt.