Ab dem 1. Januar 2023 wird für dieses Produkt bei Verkäufen an Privatpersonen in Deutschland ein Umsatzsteuersatz von 0% angewandt. Die Ausnahmen und befreiten Personengruppen sind unten aufgeführt.
Mit diesem Gerät können Sie aus 24 V Gleichspannung (z.B. aus Autobatterien, LKW-Batterien oder Batterien von Solarinselanlagen) 230 V Wechselspannung erzeugen und damit viele Haushaltsgeräte mit 230 V Nennspannung betreiben.
Lieferumfang:
Wandler, Anschlusskabel DC, Bedienungsanleitung inkl. Schema zur Verschaltung
- modifizierte Spannung
- Softstart Funktion
- durchschnittlicher Eigenverbrauch im ausgeschalteten Zustand 0 Watt
- Verpolungsschutz für Batterie (Sicherung löst aus)
- Automatische Abschaltung bei Überlast oder Kurzschluss
- Zum Betrieb im KFZ zugelassen
- Stabiles Gehäuse aus Aluminium und Formblech
Produktmerkmale
- Ausgangsspannung: 230 V (50 Hz)
- Spitzenleistung: 1200 - 4000 W (je nach Auswahl) mind. 20 ms für Anlauf- bzw. Kaltströme
- Steckdose: 1 - 2 Schukosteckdosen (je nach Auswahl)
- Dauerleistung: 600 - 2000 W (je nach Auswahl)
- Einbau Kabelfernbedienung: kein Einbau möglich
- Eingangsspannung: 24 V
- Unterspannungsabschaltung: < 20,8 V
- Unterspannungsalarm: < 21,2 V
- Überspannungsabschaltung: > 30,0 V
- Übertemperaturschutzabschaltung: > 60 °C
- relative Luftfeuchte: < 60%
- USB Geräte Stromversorgung: 1x 5 V 2,1 A
- Wirkungsgrad: > 85% (typisch ca. 92%)
- durchschnittlicher Eigenverbrauch im Standby - ohne Last: typisch bei >25 V ca. 13 W und bei <23 V bis 35 W
- Anschlusskabel: jeweils Plus und Minus mitgeliefert
- Anschlusskabel Länge: ca. 50cm
- Lüfterreglung: Temperaturabhängig
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Gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 (Deutschland) bzw. § 28 Abs. 62 1994 (Österreich) kann bestimmte Ware mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % verkauft werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen der jeweiligen Norm erfüllt sind. Sollten Sie einen Kaufvertrag über eine solche Ware mit einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz von 0 % abschließen, bestätigen Sie durch den Vertragsschluss ausdrücklich, dass die rechtlichen Voraussetzungen gemäß den genannten Regelungen erfüllt sind:
a. Sie sind Betreiber der Photovoltaik-Anlage, und
b. Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert.
c. Sie bestätigen mit Vertragsschluss, dass entweder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt bzw. betragen wird oder bei höherer Bruttoleistung der Photovoltaikanlage die unter Ziffer a. und b. genannten Voraussetzungen trotzdem erfüllt sind.
Da zu der neuen Gesetzeslage zu § 12 Abs. 3 Nr. 1 (Deutschland) bzw. § 28 Abs. 62 1994 (Österreich) noch keine gefestigte Verwaltungspraxis der Finanzbehörden entwickelt wurde, erklären Sie mit Vertragsschluss rein vorsorglich, uns bei Bedarf etwaig noch benötigte Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen nach den genannten Regelungen zur Verfügung zu stellen.