
Konfitüre vs. Marmelade: die Unterschiede
Konfitüre oder Marmelade – wir erklären dir im Folgenden, wo die Unterschiede in den beiden fruchtigen Brotaufstrichen liegen!
1. Unterschiede zwischen Konfitüre und Marmelade
Die europäische Konfitürenverordnung regelt grundlegende Anforderungen für die Produktion von Konfitüren, Marmeladen, aber auch Gelees und Maronencremes. Daher sind diese beiden Begriffe klar rechtlich geregelt: Umgangssprachlich werden jegliche Fruchtaufstriche zwar Marmeladen genannt, eigentlich ist diese Bezeichnung aber nur für spezielle Produkte zulässig.
Marmelade besteht ausschließlich aus Zitrusfrüchten, während Konfitüre aus aller Art Frucht erzeugt werden kann.
Das sind die Unterschiede zwischen Konfitüre und Marmelade:
| Konfitüre | Marmelade |
|---|---|
| Erzeugnisse, die aus einer oder mehreren Früchten aller Art hergestellt werden | dürfen nur Erzeugnisse genannt werden, die aus Zitrusfrüchten wie Orangen, Zitronen oder Limetten hergestellt werden |
| Mindestfruchtgehalt von mind. 35 % (bei Konfitüre extra mind. 45 %) | eine Ausnahme gilt für Erzeugnisse, die auf Bauern- oder Wochenmärkten sowie „ab Hof“ angeboten werden |
| Fruchtgehalt kann bei Johannisbeeren, Sanddorn und Passionsfrucht abweichen | Mindestfruchtgehalt 20 % |
| Farbstoffe, Konservierungsstoffe und Aromazusätze sollten nicht genutzt werden | Farbstoffe, Konservierungsstoffe und Aromazusätze sollten nicht genutzt werden |
Die europäische Konfitürenverordnung regelt die zu verwendenden Fruchtarten, den jeweiligen Gesamtzuckergehalt sowie den Fruchtgehalt von
- Konfitüre,
- Konfitüre extra,
- Marmelade,
- Gelee-Marmelade,
- Gelee,
- Gelee extra
- und Macronencreme.
2. FAQ
Warum darf eine hergestellte Konfitüre nicht Marmelade heißen?
Umgangssprachlich spricht man zwar bei vielen Fruchtaufstrichen von Marmelade, allerdings ist die Verwendung dieses Begriffs rechtlich geregelt. Laut europäischer Konfitürenverordnung dürfen nur Fruchtaufstriche aus Zitrusfrüchten (Orangen, Limetten, Zitronen und Ähnliches) als „Marmelade“ bezeichnet werden. Eine Erdbeermarmelade gibt es demnach also eigentlich gar nicht. Es handelt sich dabei um Erdbeerkonfitüre. Eine Ausnahme besteht für Erzeugnisse, die auf Bauern- oder Wochenmärkten sowie „ab Hof“ angeboten werden.
Was ist ohne Stücke, Marmelade oder Konfitüre?
Sowohl in der Marmelade als auch in der Konfitüre können und dürfen Fruchtstücke enthalten sein. Da Konfitüre aber vorrangig aus Fruchtsaft, -mark oder Pulpe hergestellt wird, handelt es sich bei dieser Art von Fruchtaufstrich üblicherweise um eine geleeartige Masse (nicht zu verwechseln mit Fruchtgelees, die immer aus Fruchtsaft und nicht aus ganzen Früchten hergestellt werden).
Ist in Marmelade oder Konfitüre mehr Frucht drin?
Laut europäischer Konfitürenverordnung muss Marmelade einen Fruchtgehalt von mindestens 20 Prozent und die Konfitüre von mindestens 35 Prozent haben.
- Konfitürenverordnung - KonfV (z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/konfv_2003/anlage_1.html)
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