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Kaufland Global Marketplace – Registrierung und Dokumente

Sie wollen auf Kaufland.de, Kaufland.cz oder Kaufland.sk verkaufen? Das geht ganz einfach mit Kaufland Global Marketplace und mit nur einer Registrierung!

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was lernen Sie in diesem Tutorial?
  2. Ihr Registrierungsprozess
  3. Rechtlicher Leitfaden
  4. FAQ: Fragen rund um die Registrierung mit Kaufland Global Marketplace

1. Was lernen Sie in diesem Tutorial?

  • Welches Abonnement Sie wählen können
  • Bedingungen, Konditionen und rechtliche Anforderungen für den Verkauf
  • Einrichtung Ihres Händleraccounts
  • Anlegen Ihrer Rechtstexte (Impressum, Widerrufsbelehrung, AGB & Datenschutzerklärung)
  • Pflegen von Auszahlungsdaten
  • Einstellen von Kontaktinformationen und Benachrichtigungsoptionen
  • Tipp: So vermeiden Sie Verzögerungen bei der Registrierung

Video in Erstellung

2. Ihr Registrierungsprozess

Registrierungsprozess

3. Rechtlicher Leitfaden

Inhalt

  1. Steuerliche Registrierung je Verkaufsland
  2. Rechtstexte je Verkaufsland
  3. EPR-Richtlinien - VerpackungsG, ElektroG, BattG
    1. Umsetzung der EPR-Richtlinien auf Kaufland.de
    2. Umsetzung der EPR-Richtlinien auf Kaufland.sk
    3. Umsetzung der EPR-Richtlinien auf Kaufland.cz
    4. WEEE FAQ
  4. Kundenrechnungen
  5. Steuersätze
  6. Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (PStTG) – Umsetzung der DAC7
  7. Energielabel für elektronische Produkte
  8. Konformitätserklärungen (z. B. für Produkte mit CE-Kennzeichnungen)
  9. Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU
  10. Produkte mit Bioziden
  11. Bundles und EANs
1. Steuerliche Registrierung je Verkaufsland
Die Umsetzung gilt für alle Kaufland-Marktplätze

Händler, die mit Kaufland Global Marketplace verkaufen möchten, haben zwei Möglichkeiten, um sich steuerlich zu registrieren.

Für EU-Händler:

1. Die Registrierung im One-Stop-Shop (OSS)-Verfahren:

Der OSS ist ein elektronisches Portal und gleichzeitig eine elektronische Schnittstelle für Online-Händler, die die Mehrwertsteuerverpflichtungen für E-Commerce-Verkäufe an Verbraucher innerhalb der EU vereinfachen soll. Jeder EU-Mitgliedstaat verfügt über ein Online-OSS-Portal, auf dem sich Unternehmen registrieren können.

Umsatzsteuererklärungen bei Steuerpflicht im Ausland können über das OSS-Verfahren dort gemacht werden, wo der entsprechende Unternehmenssitz ist.

Weitere Informationen zum OSS-Verfahren finden Sie hier.

Sie können Ihre OSS-Nummer bereits während des Registrierungsprozesses angeben. Alternativ können Sie Ihre OSS-Nummer bei den Onboarding-Einstellungen unter dem Punkt „Steuerinformationen“ ergänzen, wenn Sie diese noch nicht in der Registrierung hinterlegt haben.

2. Registrierung ohne OSS-Verfahren:

Wenn Sie den One-Stop-Shop nicht nutzen, benötigen Sie eine länderspezifische Umsatzsteuer-ID für jeden Kaufland-Vertriebskanal. Über diese ID wird die Steuer in den jeweiligen Ländern direkt abgeführt.

Für Nicht-EU-Händler:

1. Lokale Steuerregistrierung im jeweiligen Land

Als Nicht-EU-Händler müssen Sie in jedem Fall eine länderspezifische Steuerregistrierung vornehmen und die entsprechende Umsatzsteuer-ID je Vertriebskanal im Rahmen des Onboardings im Seller Portal hinterlegen.

Unser Partner Hellotax unterstützt Sie bei allen Fragen rund um das Thema Steuern. Hellotax hilft Ihnen, Ihre Steuervorgänge professionell und effizient zu automatisieren.

Weitere Informationen zu unserem Partner finden Sie hier.

Wichtige Informationen zur Registrierung der Mehrwertsteuer in der Slowakei haben wir hier für Sie aufgeführt.

Wichtige Informationen zur Registrierung der Mehrwertsteuer in Tschechien haben wir hier für Sie aufgeführt.

2. Rechtstexte je Verkaufsland
Die Umsetzung gilt für alle Kaufland-Marktplätze

Für jeden Kaufland-Vertriebskanal müssen eigene Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung, Impressum) nach Verkaufsland und länderspezifischem Recht in der jeweiligen Landessprache hinterlegt werden.

Unser Partner IT-Recht Kanzlei unterstützt Sie bei der Erstellung Ihrer Rechtstexte für Kaufland.de, Kaufland.sk und Kaufland.cz. Weitere Informationen zur IT-Recht Kanzlei finden Sie hier.

3. EPR-Richtlinien - VerpackungsG, ElektroG, BattG

EPR steht für Extended Producer Responsibility, zu Deutsch: erweiterte Hersteller-/Produktverantwortung.

Als EPR-registrierungspflichtiger Händler/Hersteller gelten Sie, wenn Sie

  • ein Produkt herstellen, das unter die EPR-Anforderungen im jeweiligen Land fällt
  • ein Produkt importieren, das unter die EPR-Anforderungen im jeweiligen Land fällt
  • ein Produkt verkaufen, das unter die EPR-Anforderungen im jeweiligen Land fällt und Sie nicht in diesem Land ansässig sind.

Die konkreten EPR-Anforderungen sind von Land zu Land unterschiedlich, aber da es sich um eine EU-Regelung handelt, sind sie neben Deutschland auch in der Slowakei und in Tschechien existent. Nachfolgend finden Sie ein paar Tipps für die jeweiligen Verkaufsländer:

Umsetzung der EPR-Richtlinien auf Kaufland.de

In unserem Video-Tutorial zeigen wir Ihnen, worauf Sie bei den Änderungen der EPR-Richtlinie achten müssen und wie Sie sich anmelden können.

  • Muss ich mich als Online-Händler auf Kaufland.de beim Verpackungsregister LUCID registrieren? Und wenn ja, wie mache ich das?

    Seit dem 1. Juli 2022 gibt es eine neue Regelung für Inverkehrbringer von Verpackungen in Deutschland. Händler müssen über LUCID eine Registrierung vornehmen.

    Die LUCID-Registrierung erfolgt persönlich durch den Händler, unabhängig von seinem Unternehmenssitz. Die Beauftragung einer LUCID-Registrierung durch Fulfillment-Dienstleister ist nicht erlaubt.

    Sie können sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Register LUCID registrieren.

    Nach Abschluss der Registrierung erhält jeder Händler eine individuelle LUCID-Registriernummer, die auf Kaufland.de hinterlegt werden muss. Eine gültige LUCID-Registriernummer ist Voraussetzung für eine Registrierung und den Verkauf auf Kaufland.de und kann im Laufe des Registrierungsprozesses hinterlegt werden.

  • Was ist die duale Systembeteiligung?

    Neben der LUCID-Registrierungspflicht sind Händler ebenso dazu verpflichtet, sich einem Dualen System in Deutschland anzuschließen. Das Duale System unterstützt Händler in Deutschland dabei, ihre Verpackungen Schritt für Schritt kreislauffähiger zu machen und zu lizenzieren. Sie gehen dabei wie folgt vor:

    a. Lizenzieren: Sie schließen einen Lizenzvertrag mit einem deutschen dualen System (wie Interseroh+ über Lizenzero) ab.

    b. Datenmeldung: Sie melden die von Ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen an Ihr duales System und tragen außerdem den Namen Ihres dualen Systems und die gemeldeten Verpackungsmengen in Ihrem LUCID-Account der ZSVR ein.

    Bei Kaufland.de können Sie von unserem Partner für Verpackungslizenzierung Lizenzero profitieren und sich als Kaufland.de Händler exklusiv 10 Prozent Rabatt auf Ihre Jahreslizenzgebühr sichern!

    Lizenzero ermöglicht Händlern in nur wenigen Schritten eine einfache und unkomplizierte Umsetzung ihrer Systembeteiligungspflichten innerhalb des Verpackungsgesetzes auf internationaler Ebene. Weitere Informationen zu unserem Partner finden Sie hier.

  • Was muss ich wegen der Altgeräterücknahme auf Kaufland.de beachten?

    Seit dem 1. Januar 2022 sind Händler, die Elektro- und Elektronikartikel auf Kaufland.de verkaufen, dazu verpflichtet, Kunden eine kostenlose Altgeräterücknahme beziehungsweise Rückgabemöglichkeit über Kaufland.de anzubieten.

    Weitere Informationen rund um das Elektrogesetz und die damit verbundenen Rücknahmepflichten für Händler auf Kaufland.de finden Sie hier.

  • Ich möchte auf Kaufland.de Elektroartikel verkaufen. Welche Verpflichtungen habe ich als Online-Händler im Rahmen des ElektroG?
    • Ab dem 1. Juli 2023 sind Händler beziehungsweise alle „Hersteller im Sinne des Elektrogesetzes“ von Elektro- und Elektronikartikeln aus diesen Gerätekategorien dazu verpflichtet, ihren ElektroG-Registrierungs- und Prüfpflichten bei der stiftung ear nachzukommen, bevor sie in Deutschland Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr bringen.
    • Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem „Hersteller“-Begriff nach ElektroG um einen Sammelbegriff handelt, der verschiedene registrierungspflichtige Gruppen beinhaltet. Darunter auch Händler. Schauen Sie dazu bitte in den Bereich „Hersteller“-Begriff nach dem ElektroG (siehe auch stiftung ear).
    • Ab dem 1. Juli 2023 prüft und validiert der Marktplatz die WEEE-Registrierungsnummern aller Händler von Elektro- und Elektronikgeräten.
    • Können Händler nach dem 1. Juli 2023 keine gültigen Registrierungsnummern nach ElektroG nachweisen, dürfen keine weiteren Verkäufe der betroffenen Artikel über Kaufland.de erfolgen. Die entsprechenden Angebote werden ausgeblendet.
    • Hinterlegen Sie die WEEE-Registrierungsnummern in Ihrem Händleraccount im Seller Portal.
  • Fallen Händler unter den Begriff „Hersteller“ nach dem ElektroG?
    • Ja, bei dem „Hersteller“-Begriff nach ElektroG handelt es sich um einen Sammelbegriff, der verschiedene registrierungspflichtige Gruppen beinhaltet. Darunter auch Händler.
    • Als Händler sind Sie dann registrierungspflichtig, wenn das von Ihnen in Verkehr gebrachte elektrische oder elektronische Gerät nicht oder nicht ordnungsgemäß vom Hersteller bzw. Lieferanten registriert wurde. Sie gelten dann auch als Hersteller nach dem ElektroG. Bitte treten Sie diesbezüglich zeitnah mit Ihrem Hersteller und/oder Lieferanten in Kontakt.
    • Bitte prüfen Sie bei der stiftung ear, inwiefern Sie unter den „Hersteller“-Begriff im Sinne des ElektroG fallen und sich entsprechend registrieren müssen.
  • Welche Schritte muss ich nach den Anforderungen des ElektroG jetzt einleiten?

    1. Prüfen Sie, ob Sie Hersteller im Sinne des Elektrogesetzes sind.

    Registrierungspflicht vorhanden:

    1.1 Bitte nehmen Sie unverzüglich eine Registierung bei der stiftung ear vor.

    a. Händler mit deutscher Niederlassung registrieren sich bei der stiftung ear.

    b. Händler ohne sind verpflichtet, die Registrierung bei der stiftung ear mit Hilfe eines Bevollmächtigten durchzuführen. Dieser übernimmt die Registrierungspflichten in Deutschland. Weitere Informationen finden Sie hier.

    1.2 Hinterlegen Sie die WEEE-Registrierungsnummern in Ihrem Händleraccount im Seller Portal. Wir informieren Sie, sobald diese Funktion freigeschaltet ist.

    Keine Registrierungspflicht vorhanden:

    1.1 Prüfen Sie unverzüglich über das Herstellerverzeichnis der stiftung ear ob Ihr Hersteller, Ihr Zwischenlieferant aus Deutschland oder Ihr Bevollmächtigter die von Ihnen in Verkehr gebrachten Artikel bereits registriert und die jeweiligen WEEE-Registrierungsnummern (pro Marke und Geräteart) vorliegen hat.

    a. Sofern dies zutrifft, hinterlegen Sie die WEEE-Registrierungsnummern Ihres Herstellers, Ihres Zwischenlieferanten oder Ihres Bevollmächtigten in Ihrem Händleraccount im Seller Portal.

    b. Wir werden Sie informieren, sobald diese Funktion freigeschaltet ist.

    1.2 Liegen keine WEEE-Registrierungsnummern Ihres des Herstellers, Ihres Zwischenlieferanten oder Ihre Bevollmächtigten vor:

    a. Bitte nehmen Sie unverzüglich eine Registierung bei der stiftung ear vor.

    b. Hinterlegen Sie Ihre WEEE-Registrierungsnummern in Ihrem Händleraccount im Seller Portal. Wir werden Sie informieren, sobald diese Funktion freigeschaltet ist.

  • „Hersteller“-Begriff nach dem ElektroG (siehe auch stiftung ear)

    Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem „Hersteller“-Begriff nach ElektroG um einen Sammelbegriff handelt, der verschiedene registrierungspflichtige Gruppen beinhaltet. Darunter auch Händler.

    Händler Unter den Sammelbegriff „Hersteller“ nach ElektroG fallen ebenso Vertreiber, sprich Händler, die Elektro- und Elektronikgeräte zum Verkauf anbieten. Die Verpflichtung zur eigenständigen Registrierung bei der Stiftung besteht für Händler immer dann, wenn die vom Händler in Verkehr gebrachten Geräte im Vorfeld nicht bereits durch den inländischen oder ausländischen Hersteller bzw. den Bevollmächtigten registriert wurden.
    Produzent gilt als derjenige, der Elektro- und Elektronikgeräte unter seinem Namen oder seiner Marke selbst herstellt oder konzipieren oder herstellen lässt und sie unter seinem Namen oder seiner Marke in Deutschland anbietet.
    Auftraggeber einer Fertigung gilt als derjenige, der Elektro- und Elektronikgeräte anderer Hersteller unter seinem eigenen Namen oder seiner Marke in Deutschland anbietet oder gewerbsmäßig weiterverkauft. Bitte beachten Sie: Der Anbieter oder Weiterverkäufer ist nicht als Hersteller anzusehen, wenn Name und/oder Marke des Herstellers auf dem Elektro- und Elektronikgeräte erscheint.
    Importeur gilt als derjenige, der Elektro- und Elektronikgeräte, die nicht aus Deutschland stammen – sondern aus einem Drittland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat – erstmals auf dem deutschen Markt anbietet.
    Exporteur gilt als derjenige, der Elektro- und Elektronikgeräte unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln direkt Endkunden anbietet und nicht in Deutschland niedergelassen ist.
  • Ich möchte auf Kaufland.de Batterien bzw. Artikel mit Batterien verkaufen. Welche Verpflichtungen habe ich als Online-Händler im Rahmen des BattG?
    • Ab 2023 sind Händler beziehungsweise alle Hersteller im Sinne des Batteriegesetzes von Gerätebatterien, Fahrzeug- und Industriebatterien aus diesen Kategorien dazu verpflichtet, ihren BattG-Registrierungs- und Prüfpflichten nachzukommen, bevor sie Batterien in Deutschland in Verkehr bringen dürfen.
    • Für das BattG gibt es noch keine gesetzliche Umsetzungsfrist.
    • Die Hinterlegung der Registrierungsnummern für das BattG auf Kaufland.de ist zurzeit noch optional. Diese werden seitens des Marktplatzes noch nicht geprüft.
    • Demnächst haben Händler die Möglichkeit, ihre Registrierungsnummern im Händleraccount des Seller Portals zu hinterlegen.
  • Fallen Händler unter den Begriff „Hersteller“ nach dem BattG?
    • Ja, bei dem „Hersteller“-Begriff nach BattG handelt es sich um einen Sammelbegriff, der verschiedene registrierungspflichtige Gruppen beinhaltet. Darunter auch Händler.
    • Als Händler sind Sie dann registrierungspflichtig, wenn die von Ihnen in Verkehr gebrachten Gerätebatterien, Fahrzeug- und Industriebatterien nicht oder nicht ordnungsgemäß vom Hersteller bzw. Lieferanten registriert wurden. Sie gelten dann auch als Hersteller nach dem BattG. Bitte treten Sie diesbezüglich zeitnah mit Ihrem Hersteller und/oder Lieferanten in Kontakt.
    • Bitte prüfen Sie bei der stiftung ear, inwiefern Sie unter den „Hersteller“-Begriff im Sinne des BattG fallen und sich entsprechend registrieren müssen.
  • Welche Schritte muss ich nach den Anforderungen des BattG jetzt einleiten?

    1. Prüfen Sie, ob Sie Hersteller im Sinne des Batteriegesetzes sind.

    Registrierungspflicht vorhanden:

    1.1 Bitte nehmen Sie unverzüglich eine Registrierung bei der Stiftung vor.

    a. Händler mit deutscher Niederlassung registrieren sich bei stiftung ear.

    b. Händler ohne sind verpflichtet, die Registrierung bei der stiftung ear mit Hilfe eines Bevollmächtigten durchzuführen. Dieser übernimmt die Registrierungspflichten in Deutschland. Weitere Informationen finden Sie hier.

    1.2 Hinterlegen Sie die BattG-Registrierungsnummern in Ihrem Händleraccount im Seller Portal. Wir werden Sie informieren, sobald diese Funktion freigeschaltet ist.

    Keine Registrierungspflicht vorhanden:

    1.1 Prüfen Sie unverzüglich das Herstellerverzeichnis der stiftung ear ob Ihr Hersteller, Ihr Zwischenlieferant aus Deutschland oder Ihr Bevollmächtigter, die von Ihnen in Verkehr gebrachten Artikel bereits registriert und die jeweiligen BattG-Registrierungsnummern (pro Marke und Geräteart) vorliegen hat.

    a. Sofern dies zutrifft, hinterlegen Sie die BattG-Registrierungsnummern Ihres Herstellers, Ihres Zwischenlieferanten oder Ihres Bevollmächtigten in Ihrem Händleraccount im Seller Portal.

    b. Wir werden Sie informieren, sobald diese Funktion freigeschaltet ist.

    1.2 Liegen keine BattG-Registrierungsnummern Ihres des Herstellers, Ihres Zwischenlieferanten oder Ihre Bevollmächtigten vor:

    a. Bitte nehmen Sie unverzüglich eine Registrierung bei der stiftung ear vor.

    b. Hinterlegen Sie Ihre BattG-Registrierungsnummern in Ihrem Händleraccount im Seller Portal. Wir werden Sie informieren, sobald diese Funktion freigeschaltet ist.

Umsetzung der EPR-Richtlinien auf Kaufland.sk

  • Ich möchte auf Kaufland.sk verkaufen. Benötige ich eine Registrierung nach dem VerpackG in der Slowakei?

    Seit dem 1. Juli 2022 gibt es eine neue Regelung für Inverkehrbringer von Verpackungen in der Slowakei. Online-Händler, die in der Slowakei Verpackungen in den Verkehr bringen, sind dazu verpflichtet, beim slowakischen Umweltministerium eine Registrierung vorzunehmen. Wie auch in Deutschland sind Händler in der Slowakei exakt für die Menge an Verpackungen verantwortlich, die sie an Endverbraucher versenden.

  • Muss ich mich in der Slowakei auch einem Dualen System anschließen, und wenn ja, wie mache ich das?

    Neben der Registrierungspflicht sind Händler ebenso dazu verpflichtet, sich einem Dualen System in der Slowakei anzuschließen. Das Duale System unterstützt Händler in der Slowakei dabei, ihre Verpackungen Schritt für Schritt kreislauffähiger zu machen und zu lizenzieren. Sie gehen dabei wie folgt vor:

    a. Lizenzieren: Händler, die über eine slowakische Niederlassung verfügen, schließen einen Lizenzvertrag mit einem slowakischen Dualen System (Organizácie zodpovednosti výrobcov (OVZ)) ab. Eine Übersicht der offiziellen OVZ finden Sie hier.

    b. Datenmeldung: Sie melden die von Ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen an Ihr Duales System.

    c. Bevollmächtigter: Verfügen Sie NICHT über eine slowakische Niederlassung, sind Sie verpflichtet, die oben aufgeführte Registrierung über eine bevollmächtigte Organisation (OVZ) durchzuführen. Weitere Informationen hier.

  • Was muss ich wegen der Altgeräterücknahme auf Kaufland.sk beachten?

    Händler, die Elektroartikel aus den betroffenen Gerätekategorien über Kaufland.sk vertreiben, sind dazu verpflichtet, Kunden eine kostenlose Altgeräterücknahme beziehungsweise Rückgabemöglichkeit über Kaufland.sk anzubieten.

    Weitere Informationen rund um das Elektrogesetz und die damit verbundenen Rücknahmepflichten für Händler finden Sie in Kürze hier.

  • Ich möchte auf Kaufland.sk Elektroartikel verkaufen. Muss ich mich nach dem ElektroG in der Slowakei registrieren, und wenn ja, wie mache ich das?

    Online-Händler, die Elektrogeräte auf Kaufland.sk verkaufen, beziehungsweise alle Inverkehrbringer von Elektro- und Elektronikartikeln aus diesen Gerätekategorien sind dazu verpflichtet, ihren ElektroG-Registrierungspflichten in der Slowakei nachzukommen, bevor sie Elektrogeräte in diesem Land in Verkehr bringen.

    a. Händler, die über eine slowakische Niederlassung verfügen, registrieren sich beim slowakischen Umweltministerium. Weitere Informationen hier.

    b. Händler, die NICHT über eine slowakische Niederlassung verfügen, sind verpflichtet, die oben aufgeführte Registrierung über einen slowakischen Bevollmächtigten (Organizácie zodpovednosti výrobcov (OZV)) durchzuführen. Weitere Informationen hier.

    Diese Registrierungspflicht besteht für jeden Händler und Hersteller. Eine Registrierung mehrerer Personen ist nicht möglich.

  • Ich möchte auf Kaufland.sk Batterien bzw. Artikel mit Batterien verkaufen. Muss ich mich nach dem BattG in der Slowakei registrieren, Und wenn ja, wie mache ich das?

    Händler, beziehungsweise alle Inverkehrbringer von Gerätebatterien, Fahrzeug- und Industriebatterien aus diesen Kategorien, die in der Slowakei Artikel verkaufen, die unter das europäische BattG fallen, sind ab 2023 dazu verpflichtet, ihren BattG-Registrierungspflichten auch in der Slowakei nachzukommen. Dies bedeutet, dass sie sich beim slowakischen Umweltministerium registrieren müssen, bevor sie Batterien in der Slowakei in Verkehr bringen dürfen.

    a. Händler, die über eine slowakische Niederlassung verfügen, registrieren sich beim slowakischen Umweltministerium. Weitere Informationen hier.

    b. Händler, die NICHT über eine slowakische Niederlassung verfügen, sind verpflichtet, die oben aufgeführte Registrierung über einen slowakischen Bevollmächtigten (Organizácie zodpovednosti výrobcov (OZV)) durchzuführen. Weitere Informationen hier.

Umsetzung der EPR-Richtlinien auf Kaufland.cz

  • Ich möchte auf Kaufland.cz verkaufen. Benötige ich eine Lizenz nach dem VerpackG in Tschechien?

    Seit dem 1. Juli 2022 gibt es eine neue Regelung für Inverkehrbringer von Verpackungen in Tschechien. Online-Händler sowie Hersteller, die in Tschechien Verpackungen in den Verkehr bringen, sind dazu verpflichtet, bei dem in ganz Tschechien agierenden Verwerter EKO-KOM eine Registrierung vorzunehmen. Auch die Lizenzierung und die Datenmeldung erfolgen über EKO-KOM. Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Was muss ich wegen der Altgeräterücknahme auf Kaufland.cz beachten?

    Händler, die Elektroartikel aus den betroffenen Gerätekategorien über Kaufland.cz vertreiben, sind dazu verpflichtet, Kunden eine kostenlose Altgeräterücknahme beziehungsweise Rückgabemöglichkeit über Kaufland.cz anzubieten.

    Weitere Informationen rund um das Elektrogesetz und die damit verbundenen Rücknahmepflichten für Händler finden Sie in Kürze hier.

  • Ich möchte auf Kaufland.cz Elektroartikel verkaufen. Muss ich mich nach dem ElektroG in Tschechien registrieren, und wenn ja, wie mache ich das?

    Online-Händler, die Elektrogeräte auf Kaufland.cz verkaufen, beziehungsweise alle Inverkehrbringer von Elektro- und Elektronikartikeln aus diesen Gerätekategorien sind dazu verpflichtet, ihren ElektroG-Registrierungspflichten in Tschechien nachzukommen, bevor sie Elektrogeräte in diesem Land in Verkehr bringen.

    a. Händler, die über eine tschechische Niederlassung verfügen, registrieren sich beim tschechischen Umweltministerium. Weitere Informationen hier.

    b. Händler, die NICHT über eine tschechische Niederlassung verfügen, sind verpflichtet, die oben aufgeführte Registrierung über einen tschechischen Bevollmächtigten bzw. von einem Dualen System durchführen zu lassen. Weitere Informationen hier.

    Diese Registrierungspflicht besteht für jeden Händler und Hersteller. Eine Registrierung mehrerer Personen ist nicht möglich.

  • Ich möchte auf Kaufland.cz Batterien bzw. Artikel mit Batterien verkaufen. Muss ich mich nach dem BattG in Tschechien registrieren, und wenn ja, wie mache ich das?

    Ab 2023 sind Händler, beziehungsweise alle Inverkehrbringer von Gerätebatterien, Fahrzeug- und Industriebatterien aus diesen Kategorien, die in Tschechien Artikel verkaufen, die unter das europäische BattG fallen, dazu verpflichtet, ihren BattG-Registrierungspflichten auch in Tschechien nachzukommen. Dies bedeutet, dass sie sich beim tschechischen Umweltministerium registrieren müssen, bevor sie Batterien in Tschechien in Verkehr bringen dürfen.

    a. Händler, die über eine tschechische Niederlassung verfügen, registrieren sich beim tschechischen Umweltministerium. Weitere Informationen hier.

    b. Händler, die NICHT über eine tschechische Niederlassung verfügen, sind verpflichtet, die oben aufgeführte Registrierung über einen Bevollmächtigten bzw. von einem Dualen System durchführen zu lassen. Weitere Informationen hier.

FAQ zur Hinterlegung Ihrer WEEE-Nummern mit Kaufland Global Marketplace

  • Woher bekomme ich die WEEE-Registrierungsnummer?

    Wenn Sie Ihre Waren von einem Lieferanten oder Hersteller in Deutschland beziehen, sind Produkte oder Marken durch die WEEE-Nummer des Lieferanten oder Herstellers abgedeckt und Sie müssen diese Nummer(n) im Seller Portal angeben.

    Wenn Sie der erste und einzige Anbieter von bestimmten Produkten oder Marken in Deutschland sind, müssen Sie sich selbst bei der stiftung ear registrieren. (Nur möglich für Händler mit einer deutschen Niederlassung. Verkäufer ohne deutsche Niederlassung müssen die Registrierung bei der stiftung ear mit Hilfe eines Bevollmächtigten durchführen lassen).

  • Warum erhalte ich die Fehlermeldung „Duplikat“ im Seller Portal?

    Eine WEEE-Nummer kann nicht mehrfach im Seller Portal gespeichert werden. In diesem Fall wird die Fehlermeldung „Duplikat“ angezeigt. Wenn Sie mehrere Marken verkaufen, kann es vorkommen, dass die gespeicherte WEEE-Nummer für diese mehreren Marken gültig ist. In diesem Fall müssen Sie Ihre WEEE-Nummer nur einmal übermitteln.

  • Welche Gerätekategorien sind betroffen?

    Eine Übersicht über die betroffenen Gerätekategorien finden Sie hier.

  • Was passiert mit Artikeln in der falschen Kategorie?

    Bitte teilen Sie uns den betroffenen Artikel mit, indem Sie unseren Händler-Support kontaktieren. Wir prüfen im Nachgang, ob der betroffene Artikel falsch zugeordnet ist.

  • Ich habe alle WEEE-Nummern für meine betroffenen Produkte hinterlegt, erhalte aber immer noch die Information, dass meine Angebote nach dem 1. Juli 2023 ausgeblendet sein könnten. Was kann ich tun?

    Bitte stellen Sie sicher, dass Sie alle WEEE-Nummern für alle vom ElektroG betroffenen Elektro- und Elektronikgeräte, die Sie auf Kaufland.de verkaufen, in Ihrem Seller Portal speichern. Dazu gehören sowohl Ihre eigene Registrierungsnummer als auch die Nummern Ihrer Lieferanten oder Hersteller.

    Sollte es dennoch zu Unregelmäßigkeiten kommen, wenden Sie sich bitte an unseren Händler-Support oder Ihren persönlichen Account Manager. Wir prüfen im Nachgang, ob der betroffene Artikel falsch zugeordnet ist.

  • Meine Nummer wurde abgelehnt. Woran kann das liegen?

    Das kann mehrere Gründe haben. Die häufigsten sind mitunter:

    • Die WEEE-Nummer ist ungültig und kann nicht validiert werden. Das können Sie hier prüfen.
    • Sie haben angegeben, dass es sich um Ihre WEEE-Nummer handelt statt um die WEEE-Nummer des Herstellers oder eines Zwischenlieferanten.
    • Die WEEE-Nummer ist auf eine andere Firma registriert als Ihr Kaufland Global Marketplace-Account.
    • Bei der von Ihnen hinterlegten Nummer handelt es sich fälschlicherweise nicht um die WEEE-Nummer, sondern um eine VAT-ID.
  • Was passiert mit meinen Artikeln, wenn ich keine WEEE-Nummer hinterlegt habe?

    Hinterlegen Sie bis 1. Juli 2023 zu Ihren vom ElektroG und BattG betroffenen Angeboten keine gültigen WEEE-Nummern, werden Ihre Angebote mit den betroffenen Artikeln zum 1. Juli 2023 ausgeblendet und so lange nicht freigeschaltet, bis entsprechende WEEE-Nummer(n) hinterlegt und geprüft wurden.

  • Die stiftung ear sagt mir, dass ich keine Nummer brauche. Was muss ich nun tun?

    Bitte überprüfen Sie Ihre genauen Registrierungspflichten über die stiftung ear hier. Stellen Sie dabei sicher, dass Sie alle möglichen Kombinationen von Verpflichteten berücksichtigt haben.

    Zum Beispiel:

    Beziehen Sie Ihre Waren von einem Lieferanten oder Hersteller in Deutschland?

    Sind Produkte oder Marken, die Sie verkaufen, durch die WEEE-Nummer des Lieferanten oder Herstellers bereits abgedeckt?

    Auch in diesen Fällen müssen Sie die entsprechenden WEEE-Nummer(n) im Seller Portal angeben.

    Wenn Sie der erste und einzige Anbieter von bestimmten Produkten oder Marken in Deutschland sind, müssen Sie sich selbst bei der stiftung ear registrieren. (Nur möglich für Händler mit einer deutschen Niederlassung. Händler ohne deutsche Niederlassung müssen die Registrierung bei der stiftung ear mit Hilfe eines Bevollmächtigten durchführen lassen).

  • Ich bekomme die Nummer nicht rechtzeitig, kann die Frist verlängert werden?

    Nein, eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Stellen Sie Ihren Registrierungsantrag bei der stiftung ear und hinterlegen Sie schnellstmöglich Ihre WEEE-Nummern im Seller Portal - erst nach anschließender Überprüfung durch Kaufland Global Marketplace werden Ihre ausgeblendeten Angbeote wieder aktiv.

  • Ich habe eine Bestätigung der stiftung ear, dass sich meine Registrierung verzögert. Reicht das aus, um die Ausblendung meiner Angebote zu verhindern?

    Nein. Als Marktplatz unterliegen wir den gesetzlichen Prüfpflichten nach ElektroG und BattG. Können Händler nach dem 1. Juli 2023 keine gültigen Registrierungsnummern für ihre nach ElektroG betroffenen Geräte nachweisen, dürfen keine weiteren Verkäufe dieser Geräte auf Kaufland.de erfolgen.

  • Was muss ich nach dem 1. Juli 2023 machen? Erfordert jeder neu gelistete Elektronikartikel eine erneute Eingabe einer WEEE-Nummer?

    Sie müssen identische WEEE-Nummern nicht mehrfach hinterlegen. Wenn Sie mehrere Marken verkaufen, kann es vorkommen, dass die von Ihnen bereits gespeicherte WEEE-Nummer für diese mehreren Marken und Gerätekategorien gültig ist. In diesem Fall brauchen Sie Ihre WEEE-Nummer nur einmal zu übermitteln.

    Wenn Sie jedoch Angebote anderer Gerätekategorien und Marken hinzufügen, für welche die bereits hinterlegte(n) WEEE-Nummer(n) nicht gültig sind, dann müssen Sie für die neuen Angebote eine gültige WEEE-Nummer in Ihrem seller Portal hinterlegen.

4. Kundenrechnungen
  • Was muss ich bei der Erstellung von Rechnungen an Kunden beachten?

    1. Beachten Sie die entsprechenden Informationen in unseren Händler-Grundsätzen und unseren Händler-AGB.

    2. Als Händler sind Sie für die Rechnungsstellung an den Endkunden verantwortlich.

    Muss ich die Rechnungen an Kunden in der jeweiligen Landessprache des Verkaufslandes erstellen?

    Es ist nicht zwingend notwendig, die Kundenrechnungen in der Landessprache zu erstellen. Bedenken Sie aber, dass lokale Ämter im Falle einer Prüfung alle Rechnungen in der Landessprache anfordern dürfen.

    Hinweis: Im Falle des „Fiktiver Lieferer-Modells (FLM)” (Informationen hierzu finden Sie auf unserer Infoseite zur EU-Steuerrichtlinie 2021) wird die Rechnung für die Bestellung durch Kaufland Global Marketplace an den Endkunden versendet. Die Rechnungen, die von Kaufland Global Marketplace erstellt werden, sind immer in der Landessprache verfasst.

    Sie bleiben nach wie vor Vertragspartner des Kunden und sind wie bereits heute für die Produkthaftung und Gewährleistung verantwortlich.

  • Was ist eine Recyclingabgabe und muss ich diese für alle Rechnungen auf allen Kaufland-Vertriebskanälen umsetzen?

    Die Recyclingabgabe stellt einen vorgezogenen Entsorgungsbeitrag für elektrische und elektronische Artikel dar, der dem Kunden in Rechnung gestellt werden kann.

    Als Händler sind Sie für die Rechnungsstellung an den Endkunden sowohl in Deutschland als auch in der Slowakei und in Tschechien verantwortlich (außer im Falle des „Fiktiver Lieferer-Modells“). Bitte beachten Sie, dass Sie auch dazu verpflichtet sind, die Kosten für das Recycling Ihrer elektrischen und elektronischen Artikel (EEE) als sogenannte „recycling fee” auf der Rechnung auszuweisen.

    Darf ich meinen eigenen Shop auf der Rechnung bewerben?

    Ihre bereitgestellte Rechnung darf, abgesehen von den rechtlich erforderlichen Geschäftsangaben, überdies keine weiteren Webadressen oder Links zum eigenen Shop enthalten.

5. Steuersätze

Wenn Händler in Deutschland, in der Slowakei oder in Tschechien ihre Waren an Endkunden verkaufen, müssen sie eine Umsatzsteuer entrichten. Diese kann von Land zu Land variieren.

Verkaufen Händler an einen Endkunden

  • in Deutschland, gelten die deutschen USt.-Sätze.
  • in der Slowakei, gelten die slowakischen USt.-Sätze.
  • in Tschechien, gelten die tschechischen USt.-Sätze.

Ausschlaggebend ist demnach, wo der Endkunde sitzt und wohin die Händler liefern. Der Händler ist für die Rechnungsstellung verantwortlich.

Mit Kaufland Global Marketplace können Sie als Händler von unserem Partner Hellotax profitieren, der Sie dabei unterstützt, das Thema Steuer professionell und effizient zu automatisieren. Weitere Informationen zu unserem Partner finden Sie hier.

6. Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (PStTG) – Umsetzung der DAC7
  • Was ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (PStTG) bzw. die DAC7-Richtlinie und welche Informationen muss ich jetzt hinterlegen?

    Am 1. Januar 2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (kurz: PStTG) zur Umsetzung der EU-DAC7-Richtlinie in Kraft getreten. Marktplatz-Betreiber werden dazu verpflichtet, umfassende Informationen über Verkäufe registrierter Händler nach dem 01. Januar 2023 an europäische Steuerbehörden zu melden. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.

    Das PStTG gilt für alle Händler mit Sitz oder steuerlicher Ansässigkeit in der EU.

    Die folgenden Daten müssen Sie in Ihrem Händleraccount im Seller Portal hinterlegen:

    • Steueridentifikationsnummer (TIN) Ihres Hauptsitzes in der EU
    • Falls vorhanden: alle weiteren steuerlichen Ansässigkeiten in der EU
      • Hiervon werden die Adresse und die jeweilige Steueridentifikationsnummer (TIN) benötigt

    Kaufland Global Marketplace ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Steueridentifikationsnummer (TIN) beziehungsweise die Steuernummer als Teil der meldepflichtigen Daten zu erheben.

  • Was ist eine Steueridentifikationsnummer (TIN)? Was gilt in Deutschland?

    Eine Steueridentifikationsnummer (Tax Identification Number – TIN) dient der Identifikation des Steuerpflichtigen. Unter dieser Nummer ist der Steuerpflichtige beim Finanzamt verzeichnet.

    In Deutschland gelten folgende Nummern als Steueridentifikationsnummer (TIN):

    • die Steueridentifikationsnummer, die natürliche Personen erhalten
    • die vom örtlich zuständigen Finanzamt erteilte Steuernummer für natürliche Personen und juristische Personen
  • Welche Steueridentifikationsnummern gelten in anderen EU-Ländern?

    In der nachfolgenden Tabelle können Sie einsehen, unter welcher Bezeichnung die Steueridentifikationsnummern (TIN) in anderen EU-Mitgliedsstaaten gängig sind.

    Quelle: https://www.oecd.org/tax/automatic-exchange/crs-implementation-and-assistance/tax-identification-numbers/

    Land Bekannt als TIN - natürliche Person TIN - Unternehmen
    Österreich Steueridentifikationsnummer 9-stellig 9-stellig
    Belgien Nationalregisternummer Identifikationsnummer des Unternehmens
    Belgische Unternehmensnummer
    11-stellig 10-stellig
    Bulgarien Einheitliche Bürgernummer
    Persönliche Nummer für Ausländer
    Einheitlicher Identifikationscode
    Einheitlicher Identifikationscode von BULSTAT
    10-stellig 9-stellig
    Kroatien Persönliche Identifikationsnummer 11-stellig 11-stellig
    Republik Zypern Steueridentifikations-Code 8 Ziffern + 1 Buchstabe 8 Ziffern + 1 Buchstabe
    Tschechische Republik Persönliche Identifikationsnummer 9- oder 10-stellig „CZ“ + 8 bis 10 Ziffern
    Dänemark Registrierungsnummer im zentralen Personenregister
    CVR-Nummer
    SE-Nummer
    10-stellig 8-stellig
    Estland Persönlicher Code
    Eindeutiger Registrierungs-Code
    11-stellig 8-stellig
    Finnland Sozialversicherungsnummer
    Unternehmens-Identitäts-Code
    6 Ziffern + (+ oder - oder „A“) + 3 Ziffern + 1 Ziffer oder Buchstabe 7 Ziffern + „-“ + 1 Ziffer
    Frankreich Steueridentifikationsnummer
    SIREN-Identifikationsnummer des Unternehmens
    13 Ziffern (die erste Ziffer ist immer 0, 1, 2 oder 3) 9-stellig
    Deutschland Identifikationsnummer
    Steuernummer
    Steueridentifikationsnummer
    11-stellig 10- bis 13-stellig
    Griechenland Steueridentifikationsnummer 9-stellig 9-stellig
    Ungarn Steueridentifikationsnummer
    Steuernummer
    10-stellig 11-stellig
    Irland Persönliche Sozialversicherungsnummer
    Steuer-Referenznummer
    CHY-Nummer
    7 Ziffern + 1 Buchstabe
    7 Ziffern + 2 Buchstaben
    7 Ziffern + 1 Buchstabe
    7 Ziffern + 2 Buchstaben
    „CHY“ + 1 bis 5 Ziffern
    Italien Steuernummer
    Steueridentifikationsnummer
    6 Buchstaben + 2 Ziffern + 1 Buchstabe + 2 Ziffern + 1 Buchstabe + 3 Ziffern + 1 Buchstabe 11-stellig
    Lettland Persönliche Identifikationsnummer
    Steueridentifikationsnummer
    11-stellig „9000“ + 7 Ziffern
    „4000“ + 7 Ziffern
    „5000“ + 7 Ziffern
    Litauen Steueridentifikationsnummer
    Steuerregisternummer
    10-stellig oder 11-stellig 9-stellig oder 10-stellig
    Luxemburg Nationale Identifikationsnummer
    Nationale Kennung
    13-stellig 11-stellig
    Malta Nummer des Personalausweises
    Eindeutige Steuerzahler-Referenznummer
    7 Ziffern + 1 Buchstabe
    9-stellig
    9-stellig
    Niederlande Steueridentifikationsnummer 9-stellig 9-stellig
    Polen Identifikationsnummer für polnische Einwohner
    Steueridentifikationsnummer
    10- bis 11-stellig 10-stellig
    Portugal Steueridentifikationsnummer 9-stellig 9-stellig
    Rumänien Steueridentifikationsnummer 13-stellig 2- bis 10-stellig
    Slowakei Steueridentifikationsnummer
    Eindeutige persönliche Identifikationsnummer
    10-stellig 10-stellig
    Slowenien Steueridentifikationsnummer 8-stellig 8-stellig
    Spanien Nationales Identifikationsdokument
    Identifikationsdokument für Ausländer
    Steueridentifikationsnummer
    8 Ziffern + 1 Buchstabe
    „L“ + 7 Ziffern + 1 Buchstabe
    „K“ + 7 Ziffern + 1 Buchstabe
    „X“ + 7 Ziffern + 1 Buchstabe
    „Y“ + 7 Ziffern + 1 Buchstabe
    „Z“ + 7 Ziffern + 1 Buchstabe
    „M“ + 7 Ziffern + 1 Buchstabe
    1 Buchstabe + 8 Ziffern
    1 Buchstabe + 7 Ziffern + 1 Buchstabe
    Schweden Sozialversicherungsnummer
    Koordinierungsnummer
    Organisationsnummer
    10-stellig 10-stellig
  • Ist die Steueridentifikationsnummer (TIN) oder Steuernummer dieselbe wie die Handelsregisternummer?

    Nein.

    Es handelt sich um unterschiedliche Nummern. Die Steueridentifikationsnummer wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilt, die Steuernummer vom zuständigen Finanzamt und die Handelsregisternummer vom zuständigen Registergericht.

  • Ist die Steueridentifikationsnummer (TIN) oder Steuernummer dieselbe wie die USt-IdNr.?

    Nein.

    Die Steueridentifikationsnummer (TIN) und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) sind unterschiedliche Nummern.

7. Energielabel für elektronische Produkte

Ebenso wie die Produktdatenblätter müssen auch Energielabel für elektronische Produkte in entsprechender Landessprache verfasst sein. Bitte übersetzen Sie die entsprechenden Energielabel Ihrer betroffenen Produkte in die jeweilige Landessprache des Verkaufslandes.

Liegt kein oder ein falsches Energielabel vor, behalten wir uns vor, die Produkte offline zu nehmen.

Kaufland Global Marketplace bietet Ihnen eine kostenfreie Produktdaten-Übersetzung. Sie können Ihre bereits vorhandenen Produktdaten automatisch übersetzen lassen. Eventuelle Änderungen können Sie anschließend jederzeit vornehmen.

Zusätzlich zu unserer automatisierten Produktdaten-Übersetzung bietet Ihnen unser Partner Powerling einen Übersetzungsservice – von Post-Editing bis zur Bearbeitung durch professionelle Übersetzer. Weitere Informationen zu Powerling finden Sie hier.

8. Konformitätserklärungen (z. B. für Produkte mit CE-Kennzeichnungen)

Eine EU-Konformitätserklärung (CE-Kennzeichnung) ist ein Dokument, mit dem Händler/Hersteller erklären, dass Ihre Produkte europäischen Richtlinien und Normen entsprechen. Das Dokument muss zwingend vom Händler/Hersteller oder dem bevollmächtigten Vertreter unterschrieben sein. Versäumt ein Händler/Hersteller die EU-Konformitätserklärung für das jeweilige Produkt einzuholen, können hohe Bußgelder verhängt werden.

Die Erklärungen müssen in entsprechender Landessprache des Verkaufslandes verfasst sein.

Unser Partner Powerling unterstützt Sie gerne mit unterschiedlichen Übersetzungsleistungen. Weitere Informationen zu unserem Partner finden Sie hier.

Liegt keine oder eine falsche CE-Kennzeichnung vor, behält sich Kaufland Global Marketplace vor, die Produkte auszublenden.

9. Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU

Die Europäische Kommission stellt die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, um den Online-Einkauf sicherer und fairer zu gestalten. Online-Händler, die in der EU tätig sind, haben die Pflicht, folgende Daten anzugeben:

a. Sie müssen einen Link zur Plattform für Online-Streitbeilegungs-Plattform hinterlegen. Dieser Link muss zugänglich sein.

Beispieltext für die Verlinkung: „Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, die Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen. Diese kann für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig. Sie finden die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform hier: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.“

b. Sie müssen klar angeben, ob Sie der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle zustimmen oder ablehnen.

Beispiel-Text: „Wir sind bereit/nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.“

Diese Angaben müssen je Kaufland-Marktplatz unter Rechtstexte/Zusätzliche Kontakte hinterlegt werden.

Liegen keine Angaben zur Europäischen Plattform für Online-Streitbeilegung vor, behält sich Kaufland Global Marketplace vor, Ihre Angebote auszublenden.

10. Produkte mit Bioziden

Biozidprodukte dürfen auf den Kaufland-Marktplätzen nur angeboten werden, wenn für die entsprechenden Angebote eine Registriernummer vorhanden ist und beim Angebot angezeigt wird.

Jedes Biozidprodukt muss in jedem Verkaufsland separat registriert werden und erhält eine eigene Registriernummer, die Sie in den entsprechenden Produktkategorien als neues Attribut „Registriernummer Biozidprodukte" hinterlegen müssen. Sie können die Angaben in Ihren Produktdaten über das Attribut „biocide_number" übermitteln.

Ist eine Registriernummer nicht korrekt hinterlegt, behält sich Kaufland Global Marketplace vor, die Produkte auszublenden.

11. Bundles und EANs

Als zulässige Bundles gelten Angebote, die ein zusammengefasstes, Mehrwert bietendes Angebot von mindestens zwei verschiedenartigen Produkten beinhalten, die zu einem Gesamtpreis angeboten werden.

Beispiel für zulässige Bundles: Topfset aus vier Töpfen unterschiedlicher Größen

Beispiel für unzulässige Bundles: Smartphone mit Beigabe einer durchsichtigen Hülle

Entsprechen Produkt-Bundles nicht den vom Marktplatz festgelegten Anforderungen, behält sich Kaufland Global Marketplace vor, etwaige Angebote zu sperren.

Disclaimer: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen diese nicht. Bitte informieren Sie sich eigenverantwortlich und holen Sie ggf. eine Rechtsberatung ein, ob Ihre angebotenen Produkte unter entsprechende Kategorien und Anforderungen fallen.

4. FAQ: Fragen rund um die Registrierung mit Kaufland Global Marketplace

  • Welche Dokumente benötige ich für die Registrierung?

    Damit Sie mit Kaufland Global Marketplace verkaufen können, benötigen Sie für den Registrierungsprozess folgende Dokumente:

    • Ausweis/Reisepass aller Unternehmensvertreter (Einzelunternehmer & Personengesellschaft)
    • Gewerbeschein (Einzelunternehmer)
    • Handelsregisterauszug, nicht älter als 4 Wochen (Personengesellschaft)
    • Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten (Personengesellschaften)
    • Nachweis über die Anteilsverteilung (Personengesellschaften)
  • Wie funktioniert der Registrierungsprozess für den Verkauf mit Kaufland Global Marketplace?

    Der Registrierungsprozess für den Verkauf mit Kaufland Global Marketplace verläuft sehr einfach. Sie werden Schritt für Schritt durch die Registrierung geleitet.

    Sie eröffnen Ihren Händleraccount, hinterlegen die benötigten Informationen und laden entsprechende Dokumente hoch. Nach Abschluss der Anmeldung prüft Kaufland Global Marketplace Ihre Daten und schaltet Sie innerhalb von drei Arbeitstagen frei.

  • Welche Angaben muss ich bei der Registrierung hinterlegen?

    Während der Registrierung müssen Sie folgende Einstellungen vornehmen:

    • Hinterlegen Sie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse, die Sie für die Erstellung des Händleraccounts verwenden möchten. Vergeben Sie ein Passwort und akzeptieren Sie die rechtlichen Anforderungen für den Verkauf mit Kaufland Global Marketplace.
    • Wählen Sie Ihren Händlernamen für den Verkauf auf dem Marktplatz und hinterlegen Sie die geschätzte Anzahl der Produkte, die Sie verkaufen möchten, sowie Ihre Verkaufskategorien.
    • Hinterlegen Sie die allgemeinen Informationen zu Ihrem Unternehmen (Rechtsform, Unternehmensvertreter, eingetragener Unternehmenssitz, Steuerinformationen, Zahlungsdaten).
    • Hinterlegen Sie Ihre Dokumente bestehend aus: Fotokopie eines gültigen Personalausweises (beidseitig) oder Reisepasses aller Unternehmensvertreter (Angabe aller im Handelsregister eingetragenen Unternehmensvertreter); Gewerbeschein/Gewerbeerlaubnis; Handelsregisterauszug (darf nicht älter als 4 Wochen sein)
    • Tragen Sie Ihren wirtschaftlich Berechtigten ein und laden Sie den Nachweis über die Anteilsverteilung hoch.
    • Hinterlegen Sie die Daten der Kontaktperson, die von unserem Kundenservice und dem Kaufland-Händler-Support kontaktiert werden soll.
    • Prüfen Sie im letzten Schritt Ihre Daten und speichern Sie Ihre Angaben. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Anmeldung jetzt abschließen", um Ihre Unterlagen an uns zu übermitteln.
    • Bitte beachten Sie: Einzelunternehmer werden aufgefordert, ihre Identität mit der IDnow-App zu überprüfen.