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Microsoft Bundle-Set Microsoft Windows 10 Pro Betriebssystem + Office Professional Plus 2016 + Lizenz-Key 1PC 32/64 Bit mit USB-Stick deutsche Vollversion für Laptop/PC/Notebook (USB-Stick)

  • Office 2016 Professional Plus & Windows 10 Pro USB-Stick BOOTFÄHIG für BIOS und UEFI
  • Für 32 und 64 Bit PCs und Laptops
  • Ausführliche Anleitungen
  • Deutscher Händler mit Support
Mit Windows 10 Pro verbindet Microsoft den Komfort, die Kompatibilität und die einfache Nutzbarkeit von Windows 10 mit einer Vielzahl an exklusiven Features, die sich perfekt für professionelle Ansprüche eignen. Dazu gehört eine verbesserte Sicherheit, mehr Flexibilität in Form durch Tools wie Remote Desktop und Cortana und eine optimierte Anbindung an die Cloud. Professionelles Arbeiten, mühelos und intuitiv Mit seinem flachen Design, der intu-itiven Oberfläche und einem (im Vergleich zu Windows 8.1) generalüberholten Interface konnte Windows 10 sich seit der Einführung 2015 hoher Beliebtheit erfreuen. Bereits in der Heimversi-on werden Sie feststellen wie leicht und übersichtlich Ihnen die Navigation gemacht wird, wie schnell Sie zwischen Programmen hin und her schalten können und wie schnell Sie Zugriff auf Ihre liebsten Apps und meistgenutzten Ordner haben. All diese Funktionen hat Windows 10 Pro natürlich übernommen, ebenso wie die Konfiguration für die beiden Eingabemethoden. Das heißt, Sie können Windows 10 Pro ganz klassisch mit Maus und Tastatur steuern, aber mit De-vices wie dem Surface Pro auch mit Touchsteuerung. Windows 10 Pro ist zudem noch besser im Multitasking als die Vorgänger und so können Sie auch mehrere aufwändige Programme gleichzeitig nutzen und diese noch flexibler anordnen. Dadurch wird Windows 10 Pro noch mehr zu Ihrem persönlichen Windows. Mit der digitalen Sprachassistentin Cortana können Sie zudem Termine und Erinnerungen einstellen, Notizen schreiben oder in vielen Apps ganz einfach sprachgesteuert auf Funktionen zugreifen. Ergänzt wird dies bei Windows 10 Pro durch neue Sicherheitsfeatures wie BitLocker. Privater Komfort mit der Sicherheit der Geschäftswelt Micro-soft weiß natürlich, dass Sie auf einem geschäftlich genutzten System kritische Daten lagern und der Verlust eines Gerätes für Sie und Ihr Unternehmen schwerwiegende Konsequenzen haben kann. Mit BitLocker und BitLocker to Go können Sie ein verlorenes System jederzeit ferngesteuert sperren. So mag Ihr Gerät verloren sein, nicht aber Ihre Daten. Die Programme der Office Suite (Word, Excel und PowerPoint) speichern Dokumente zudem automatisiert in der Cloud. Dadurch können Sie Projekte noch leichter teilen, nahtlos an anderen Geräten weiter ar-beiten oder aber gemeinsam mit Kollegen Ihre Visionen verwirklichen. Und via Remote Desktop haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihren Windows 10 Pro Computer, ganz gleich, wo Sie sich befin-den. Sie benötigen nur eine Internetverbindung. Besitzen Sie ein kompatibles Gerät, reichen Ihr Gesicht oder Fingerabruck aus, um sich einzuloggen. Das ist schneller als ein Passwort, das Sie auf Wunsch natürlich trotzdem nutzen können. Sicherheit bedeutet auch Flexibilität bei Windows 10 Pro. Höchste Flexibilität, höchste Kompatibilität Bei all den tollen Funktionen und der Integra-tion moderner Devices wie Microsofts Surface Pro sollten Sie beachten, dass Windows 10 Pro auch bestens auf älterer Hardware läuft. Die Mindestanforderungen sind äußerst moderat und die hohe Funktionalität und Fehlerresistenz werden Sie schnell für Windows 10 Pro begeistern. So können Sie auch von einem älteren PC aus problemlos updaten. Mit Windows 10 Pro erwer-ben Sie eine Arbeitsplatzlizenz für einen PC (wahlweise lässt sich das Betriebssystem auch auf einem Mac installieren). Genießen Sie also die Vorteile von Windows 10, das saubere Interface, das mühelose Multitasking und die riesige Auswahl an Apps kombiniert mit professionellen Si-cherheitsfeatures und der Möglichkeit, jederzeit und von überall an Ihren Dokumenten zu arbei-ten. Systemanforderungen: Prozessor: Min. 1 GHz RAM: Min. 1 GB Festplattenspeicher: Min. 16 GB Grafikkarte: DirectX 9 oder höher (mit WDDM 1.0 Treiber) Das Office 2016 Professional Plus Mit Microsoft Office 2016 Professional werden Sie in ihrer Effizi-enz und ihrem individuellen Workflow durch hochqualitative Programme unterstützt - für ein ein-faches, schnelles und strukturiertes Arbeiten. Mit dem neuen Office behalten Sie jetzt besser denn je zuvor die Übersicht über Ihre Arbeit und persönlichen Aufgaben. Notizen und Dateien schnell und einfach freigeben. Versenden Sie einen Link oder verwenden Sie die en Office Web Apps, um Inhalte anzuzeigen und zu bearbeiten. Beginnen Sie einfach mit einer Vorlage und überarbeiten und verfeinern Sie Ihre Arbeit anschließend mit den professionellen Tools. Individuell arbeiten. Zeichnen Sie Ihre Ideen mit der Tastatur, dem Stift oder dem Touch-screen auf. Das Arbeiten mit Medieninhalten ist jetzt einfacher als je zuvor. Fügen Sie Bilder, Vi-deos und Onlinemedieninhalte durch Ziehen und Ablegen in Dateien ein. Integrieren Sie Inhalte aus PDFs einfach direkt in Word Word 2016 Excel 2016 PowerPoint 2016 OneNote 2016 Out-look 2016 Publisher 2016 Access 2016 Skype for Business Anzeigebild dient lediglich als Muster RECHTSLAGE: "Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner 'en' Lizenzen, die die Nutzung seiner aus dem Internet heruntergeladenen Programme ermöglichen, nicht widersetzen." Aus der Pressemitteilung Nr. 94/12 zum Urteil in der Rechtssache C-128/11 des Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit en Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt. Der EuGH entschied zudem, dass der Software-handel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt. Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt. Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und einem Softwarehändler. In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: ?Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung?, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.

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