Die sichere KindersitzerhöhungDie Kindersitzerhöhung ist der ideale Begleiter für Ihr Kind zwischen 3,5-12 Jahren (Gruppe 2 + 3).
Der Sitz ist geeignet für Kinder zwischen 15-36 kg und einer maximalen Körperhöhe von 150 cm.
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Bescheinigungsnummer finden Sie zusätzlich in unserer Bildergalerie.
Es wurde geprüft: ECE-R44/04 Gebrauchswertprüfung
Eine Kindersitzpflicht gilt in Deutschland nach § 21 Abs. 1a StVO seit 1993 für Kinder,
die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder kleiner als 150 cm sind.
Die Sitzerhöhung wird in Fahrtrichtung auf die Rückbank gelegt und das Kind per 3-Punkt-Gurt-System einfach angeschnallt.
Die Gurtführung hilft dabei, dass der Gurt nicht am Hals des Kindes anliegt und sorgt so für mehr Sicherheit.
Die Sitzschale besteht aus stoßfestem HDPE-Kunststoff. Der Kern aus stoßfestem Hartkunststoff. Der gepolsterte Bezug sorgt zudem für ein angenehmes Sitzgefühl.
Die Polsterung und das atmungsaktive Gewebe sind schwer entflammbar.
Maße:
Gesamtbreite der Sitzfläche: ca. 22-23 cm
Gesamtbreite der Kindersitzerhöhung (von Holm zu Holm): ca. 39,5 cm
Gesamtlänge der Sitzfläche: ca. 32 cm
Gesamtlänge der Kindersitzerhöhung: ca. 34,5 cm
Material: Kunststoff, Stoff
Farbe: Schwarz
Lieferumfang: 1x Kindersitzerhöhung wie oben beschrieben.
Die Kindersitzerhöhung Max passt auf jeden gängigen Autositz und ist geeignet für Kinder von 15 - 36 Kg, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet oder eine Körpergröße von 150 cm (DE) noch nicht erreicht haben. Die Befestigung der Rückhaltesystems mit 3-punkt Gurt ist schnell und einfach. Dabei verhindert die Gurtführung, dass der Gurt am Hals des Kindes anliegt und sorgt so für mehr Sicherheit. Unsere Kindersitzerhöhungen MAX gibt es in vielen Farben und Designs.
Eigenschaften:
Farbe: schwarz
Material: HDPE - Hartplastik und Schaumstoff
Inhalt: 1 Stk.
Produktmerkmale:
Gruppe 2 + 3
Geeignet für Kinder von 15 - 36 kg
3 Punkt-Gurt-Befestigung
Verstellbare Gurtführung
Einfache Montage
Universell passend
Kindersicherungssysteme müssen in Europa die grundlegenden Anforderungen an die Sicherheit erfüllen und sind deshalb genehmigungspflichtig. Nur Kindersitze, die den hohen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, erhalten das ECE-Siegel. Alle unsere Kinderrückhaltesysteme sind geprüft und freigegeben und erfüllen die Vorgaben der aktuellesten ECE-Regelung Nr. 44/04.
Eine Kindersitzpflicht gilt in Deutschland nach §21 Abs. 1a StVO seit 1993 für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder kleiner als 150 cm sind.
Kindersitze der Gruppe 2+3 sind geeignet für Kinder von 15-36 kg, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet oder eine Körpergröße von 150 cm noch nicht erreicht haben. Die Rückenlehne lässt sich bei Bedarf einfach entfernen, sodass sich der Kindersitz in eine Sitzerhöhung umwandeln lässt.
- Altersgruppen-Klassifizierung:
- Gruppe II/III
- Typ Kindersitz:
- Sitzerhöhung
- Produkttyp: