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After-Sale-Service
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Die folgenden Lieferbedingungen gelten für die Belieferung aller Kaufland e-commerce Fulfillment Lagerstandorte. Sie gelten spätestens als anerkannt, sobald die Auslieferung der vom Händler zu verkaufen geplanten Waren erfolgt. Sie gelten auch für alle Anlieferungen durch den Händler an die FBK-Lagerstandorte, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
Sonstige Lieferbedingungen, Nebenabsprachen oder Geschäftsbedingungen des Händlers finden nur Anwendung, soweit deren Geltung zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Produktverpackung
1. Allgemeines
2. Vorschriften für Verpackungsdimensionen
3. Bedingungen für versandfertige Produkte (SIOC)
Liefer- und Transportvorschriften
Lieferprozess
1. Lieferschein
2. FBK-Delivery Note
Die Ware ist im Hinblick auf Verpackung und Ladungsträger so anzuliefern, dass bei üblicher Beanspruchung der Verpackung und der Ladungsträger die angelieferte Ware auch unter Einsatz von Flurförderzeugen/Fördertechnik ohne Beeinträchtigung der Ware und des Förderprozesses entladen und gelagert werden kann. Zusätzlich ist der Händler verpflichtet, die Ware möglichst sparsam zu verpacken, ohne jedoch die Transport- und Einlagerungsfähigkeit der Ware zu gefährden.
Auf jeder Verkaufseinheit (VE) muss zwingend die dazugehörige GTIN (auch EAN-13 genannt; Strichcode und Zahlen) sichtbar angebracht sein. Die Abmessungen der Barcodes müssen zwischen 2,5 × 5,5 cm und 5,5 × 7,6 cm liegen (z. B. 2,5 × 7,6 cm oder 5,5 cm × 5,5 cm).
Wir empfehlen allen Verkäufern, GTINs (Global Trade Item Numbers) zu verwenden, die von GS1 zugewiesen wurden. Wenn GTINs nicht von GS1 zugewiesen wurden, müssen sie zumindest den GS1-Standards entsprechen. Wenn sich im Lager herausstellt, dass dies nicht der Fall ist, können Kosten für die Etikettierung entstehen. Wenn die GTINs nicht den GS1-Standards entsprechen, nutzen Sie bitte den Label-Generator im Versandprozess, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Auf jeder Verpackungseinheit (VPE) müssen die Produktbezeichnung und -menge sowie die GTIN im Zahlenformat sichtbar angebracht sein. Es darf sich ein Strichcode auf der VPE befinden, dieser darf allerdings nicht dem Strichcode der VE entsprechen.
VPEs müssen die Produkte während des Transports und der Bearbeitung im FBK-Lager ausreichend vor Beschädigungen/Verschmutzung schützen.
Beispiele für VPEs mit geeigneten Eigenschaften entsprechen folgenden Qualitätsstandards:
VPEs dürfen hingegen nicht:
Hinweis: Entspricht die VPE einer VE, so gelten die o.g. Richtlinien für die VE.
Um sicherzustellen, dass Ihre Produkte per Paketversand von uns an Ihren Kunden versendet werden, sind die folgenden Anforderungen einzuhalten.
Eine VE muss in einen der in Tabelle 1 genannten Kartons hineinpassen und max. 29 kg wiegen oder als versandfertige VE eingestuft werden. Produkte, die im endgültigen Versandkarton, der für den Versand zum Endkunden geeignet ist, angeliefert werden, werden als SIOC (Ship In Own Container) bezeichnet. Das Limit für SIOC Produkte liegt bei 120 cm × 60 cm × 60 cm und einem Gewicht von maximal 31,5 kg.
Umverpackungen dürfen das Maß überschreiten, müssen dann aber, wie in Kapitel 2.2.2 beschrieben, palettiert werden.
Sollten Ihre Produkte die Abmessungen überschreiten, wird das Fulfillment-Team einen Versand per Sperrgut- oder Speditionsservice einleiten, um die Produkte Ihren Kunden zuzustellen. Unter diesem Link finden Sie weiterführende Informationen sowie die anfallenden Gebühren für diesen Service. Aktuell können wir Ihnen dieses Angebot für Produkte mit Übergröße nur an unserem Fulfillment Center in Bönen (Deutschland) anbieten.
Tabelle 1: Abmessungen FBK Versandkartonagen
Box | Länge (mm) | Breite (mm) | Höhe (mm) |
---|---|---|---|
2 | 217 | 308 | 102 |
3 | 305 | 400 | 306 |
4 | 355 | 450 | 125 |
5 | 480 | 385 | 340 |
6 | 295 | 400 | 600 |
7 | 600 | 505 | 305 |
8 | 650 | 450 | 580 |
9 | 595 | 800 | 585 |
10 | 360 | 350 | 1170 |
Achtung!
Die Richtlinien hinsichtlich der Kartondimensionen (Gewicht und Abmessungen) werden im Wareneingang streng kontrolliert. Wenn zu große oder zu schwere Kartons im FBK-Lager eintreffen, kann dies dazu führen, dass Ihre zukünftigen Shipments abgelehnt werden oder Mehrkosten für Sie entstehen. Bei wiederholtem Auftreten von Problemfällen kann dies dazu führen, dass Ihnen der FBK Service nicht mehr zur Verfügung steht.
SIOC Produkte werden in einer Produktverpackung an unser Lager geschickt, die es uns erlaubt, das Produkt ohne zusätzlichen Verpackungsaufwand direkt an den Kunden zu versenden.
Zusätzlich zur allgemein geltenden Verpackungsrichtlinie für Produktverpackungen (Kapitel 1), müssen folgende Bedingungen erfüllt sein, damit ein Produkt als SIOC eingestuft werden kann und unter die entsprechende Fulfillment-Gebührenregelung fällt.
Achtung!
Hinweis beim Versand von SIOC Produkten per Paketpost an das Fulfillment Center beachten.
Werden die o.g. Bedingungen erfüllt, steht einer Einstufung als SIOC Produkt in der Regel nichts entgegen. Bitte beachten Sie, dass die finale Bewertung, ob ein Versand im eigenen Karton vorgenommen werden kann, im Wareneingangsprozess stattfindet.
Um eine Ablehnung der SIOC Einstufung durch unser Lager zu vermeiden, prüfen Sie die Produktverpackungen bitte sorgfältig und/oder treten Sie dazu mit Ihrem Versandlager in Kontakt. Somit vermeiden Sie eine von Ihnen nicht einkalkulierte Erhöhung der Fulfillment-Gebühr. Bitte beachten Sie, dass Sie keine gesonderte Mitteilung über die letztendlich gewählte Versandmethode erhalten.
Achtung!
Die Auswertung unserer Kundenretouren belegt: Artikel, die von uns in einer Umverpackung zum Kunden versendet wurden, können im Falle einer Retoure mit höherer Wahrscheinlichkeit erneut als A-Ware verkauft werden, als SIOC Artikel.
Durch die Verwendung von geeignetem Verpackungsmaterial stellen Sie sicher, dass Ihre Sendung die Warenannahme im FBK-Lager schnell durchläuft und unsere Wareneingangsmitarbeiter vor potenziellen Unfallgefahren geschützt sind.
Folgende Materialien dürfen verwendet werden:
Folgende Materialien dürfen nicht verwendet werden:
Eine Entladung ohne vorliegenden Lieferschein ist ausgeschlossen.
Ein veränderter Lieferschein oder ein eigens erstellter Lieferschein, der Waren aus verschiedenen FBK-Shipments beinhaltet, kann nicht akzeptiert werden. Es wird ausschließlich der Lieferschein akzeptiert, der vom FBK Seller Portal zur Verfügung gestellt wird (siehe Anhang 1.3.).
Zum Drucken der Lieferscheine/Begleitpapiere sollten keine Tintenstrahldrucker verwendet werden, da die gedruckten Informationen möglicherweise nicht mehr gescannt/gelesen werden können, wenn die Tinte verwischt oder verläuft.