Alkoholfreies Bier: Alkoholgehalt wirklich gleich Null?
Alkoholfreies Bier: Alkoholgehalt von bis zu 0,5 Prozent erlaubt
Auch alkoholfreies Bier hat meist einen Alkoholgehalt – gewisse Gärprozesse lassen sich schwer unterbinden. Dieser so genannte Restalkohol liegt bei „bleifreiem“ Bier, abhängig vom Herstellungsverfahren, zwischen 0,02 und 0,5 Volumenprozent – letzterer Wert bildet auch die gesetzliche Höchstgrenze für alkoholfreie Getränke in Deutschland. Während Verbraucherschützer den Begriff „alkoholfrei“ daher durch „alkoholarm“ ersetzen wollen, haben einige Hersteller inzwischen Biersorten mit „0,0 Volumenprozent“ auf den Markt gebracht.
Wie wird alkoholfreies Bier hergestellt?
Grundsätzlich gibt es zwei Arten, alkoholfreies Bier zu brauen: Entweder wird der Alkohol nachträglich entzogen - oder er entsteht gar nicht erst. Bei der ersten Methode kommen bestimmte Filtrationstechniken zum Einsatz: Bei der Umkehrosmose etwa werden Wasser und Alkohol aus dem Bier gepresst, während andere Inhaltsstoffe zurückbleiben. Diese abfiltrierte Flüssigkeit wird durch Wasser ersetzt – und zwar so lange, bis der gesetzliche Grenzwert des Alkoholgehalts erreicht oder unterschritten ist. Häufiger allerdings greifen die Brauereien auf die zweite Methode zurück: die gestoppte Gärung. Hier drosselt eine niedrige Temperatur im Gärtank die Alkoholbildung. Zudem lässt der Hersteller die Hefe nur so lange wirken, bis die 0,5-Prozent-Marke gerade erreicht ist. Für die Brauereien ein lukratives Geschäft: Lag der Marktanteil für alkoholfreies im Jahr 2007 noch bei 2,6 Prozent, so machten die alkoholfreien Biere 2014 gut 5 Prozent des gesamten Biermarktes in Deutschland aus.